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   BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60   

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BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60 (https://dejure.org/1963,383)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1963 - II C 98.60 (https://dejure.org/1963,383)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1963 - II C 98.60 (https://dejure.org/1963,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und Arbeitsunfällen eines Beamten - Rechtzeitigkeit von Revisionsrügen - Ablehnung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Bindung der Verwaltungsgerichte an rechtskräftige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 36
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    § 158 Abs. 2 Satz 1 LBG NW 1954 (= § 151 Abs. 2 Satz 1 BBG) schließt Ansprüche nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grunde nach aus (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - und BGHZ 6, 3).

    Sie bestimmen, jedoch, daß die auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften geforderten Leistungen sich in den Grenzen der §§ 107 bis 112 DBG und der §§ 141 bis 155 LBG NW halten müssen (vgl. zu der vergleichbaren Vorschrift des § 151 Abs. 2 BBG: BVerwG, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - und BGHZ 6, 3 [8]).

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    § 158 Abs. 2 Satz 1 LBG NW 1954 (= § 151 Abs. 2 Satz 1 BBG) schließt Ansprüche nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grunde nach aus (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - und BGHZ 6, 3).

    Sie bestimmen, jedoch, daß die auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften geforderten Leistungen sich in den Grenzen der §§ 107 bis 112 DBG und der §§ 141 bis 155 LBG NW halten müssen (vgl. zu der vergleichbaren Vorschrift des § 151 Abs. 2 BBG: BVerwG, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - und BGHZ 6, 3 [8]).

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 210/50
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    § 826 BGB kann gegen ein rechtskräftiges Urteil nur dann mit Aussicht auf Erfolg ins Feld geführt werden, wenn das Urteil sachlich unrichtig, dem von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und insbesondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 210/50 - BGHZ 13, 71 [BGH 01.04.1954 - IV ZR 177/53] [72] und 26, 391 [396]).
  • BGH, 01.04.1954 - IV ZR 177/53

    einverständlich falsche Vaterschaftsfeststellung durch Versäumnisurteil - § 826

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    § 826 BGB kann gegen ein rechtskräftiges Urteil nur dann mit Aussicht auf Erfolg ins Feld geführt werden, wenn das Urteil sachlich unrichtig, dem von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und insbesondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 210/50 - BGHZ 13, 71 [BGH 01.04.1954 - IV ZR 177/53] [72] und 26, 391 [396]).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    In diesem Zusammenhang kann daher unerörtert bleiben, ob den Verwaltungsgerichten die Entscheidungsbefugnis bezüglich Bestand und Inhalt einer zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung fehlt, soweit diese Forderung auf Amtspflichtverletzung - nicht also nur auf schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht (und § 278 BGB) - gestützt wird (vgl. Art. 34 GG; §§ 121, 173 VwGO in Verbindung mit § 322 Abs. 2 ZPO), und, gegebenenfalls, ob die aus der Verletzung der Amtspflicht hergeleiteten Schadensersatzforderungen überhaupt im Verwaltungsrechtsweg zur Aufrechnung gestellt werden können (vgl. Stein-Jonas-Schönke a.a.O. Anm. IV 4 zu § 322 -. ZPO), oder ob deswegen nicht jedenfalls Aussetzung des Verfahrens geboten ist, um dem Aufrechnenden die Möglichkeit zu eröffnen, insoweit eine Entscheidung des zuständigen Zivilgerichts einzuholen (BGHZ 16, 124 [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]).
  • RG, 30.10.1909 - V 597/08

    Negative Feststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    Der Kläger ist demzufolge u.a. mit allen Einreden ausgeschlossen, die sich bei Anwendung der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ergeben; diese insbesondere auf eine Verletzung der §§ 814 Halbs. 2, 818 Abs. 3 BGB gestützten Einreden wurden, auch soweit sie vor dem 19. September 1957 nicht geltend gemacht wurden, durch den Eintritt der Rechtskraft des Urteils vom 19. September 1957 "vernichtet" (vgl. RGZ 63, 268 und 72, 143; Rosenberg, ZPO, 8. Aufl., § 150 Anm. III 2).
  • RG, 29.02.1912 - VI 205/11

    Arglist und Urteilsrechtskraft

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    Die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils bedeutet die rechtskräftige positive Feststellung des mit der negativen Feststellungsklage bekämpften Rechts des Gegners (RGZ 78, 389 [396]).
  • RG, 02.05.1906 - V 455/05

    Klagänderung. Verhältnis zwischen § 124 und § 826 B. G. B.

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    Der Kläger ist demzufolge u.a. mit allen Einreden ausgeschlossen, die sich bei Anwendung der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ergeben; diese insbesondere auf eine Verletzung der §§ 814 Halbs. 2, 818 Abs. 3 BGB gestützten Einreden wurden, auch soweit sie vor dem 19. September 1957 nicht geltend gemacht wurden, durch den Eintritt der Rechtskraft des Urteils vom 19. September 1957 "vernichtet" (vgl. RGZ 63, 268 und 72, 143; Rosenberg, ZPO, 8. Aufl., § 150 Anm. III 2).
  • BGH, 21.03.1955 - III ZR 93/54

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr"

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
    Die Teilnahme am allgemeinen Verkehr sei im Verhältnis zur eigenen Verwaltung zu verneinen, wenn sich die Teilnahme am allgemeinen Verkehr angesichts der besonderen dienstlichen Aufgaben des Beamten im Verhältnis zwischen ihm und seiner eigenen Verwaltung lediglich als ein innerdienstlicher Vorgang erweist (zu vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 93.54 -, NJW 1955 S. 711).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Die im Verwaltungsrecht entsprechend anwendbare Vorschrift ist neben ihrer Funktion als Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche zugleich gesetzlicher Ausdruck des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung und wird als positivrechtliche Grundlage für den Einwand des sittenwidrigen Urteilsmissbrauchs - beschränkt auf besonders gewichtige Fälle - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung herangezogen (Urteil vom 28. März 1963 - BVerwG 2 C 98.60 - BVerwGE 16, 36 = Buchholz 232 § 151 BBG Nr. 1; vgl. auch RG, Urteile vom 9. Februar 1911 - IV 119/10 - RGZ 75, 213 und vom 3. Mai 1937 - VI 333/36 - RGZ 155, 55; BGH, Urteile vom 21. Juni 1951 - III ZR 210/50 - NJW 1951, 759 und vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 54/86 - NJW-RR 1987, 1032; BSG, Urteil vom 26. September 1986 - 2 RU 45/85 - BSGE 60, 251; BAG, Urteil vom 14. Oktober 1960 - 1 AZR 233/58 - BAGE 10, 88).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Die Bindungswirkung gilt in solchen Fällen dann sogar für andere Rechtszweige, wo der Streitgegenstand in der Regel ein anderer sein wird (vgl. BVerwGE 16, 36 [38 f.]; BGH, Urteil a.a.O.; Kopp, § 121 Rdnrn. 11 und 12; Redeker/von Oertzen, a.a.O. § 121 Rdnr. 9).

    Bei der Abweisung einer negativen Feststellungsklags trifft demnach das Urteil die positive Feststellung des mit der Klage bekämpften Rechts des Beklagten (vgl. Stein-Jonas, a.a.O.; Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 8. Aufl. § 59 II 2. [S. 303]; BVerwGE 16, 36).

  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Ist nämlich die Rechtskraft eines Beschlusses im Beschlußverfahren, durch den nur ein Feststellungsantrag abgewiesen wird, identisch mit einer rechtskräftig gewordenen gegenteiligen Feststellung, (vgl. BVerwGE 16, 36 , 25, 7 ; RGZ 78, 389 ), so muß auch ein in die Form der negativen Feststellung gekleideter Antrag der Sache nach als mit einem Antrag identisch angesehen werden, mit dem lediglich die Zurückweisung des Antrages der Gegenseite auf eine positive Feststellung begehrt wird.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    9 Soweit die Beteiligten eines Zivilprozesses durch die Rechtskraft eines zwischen ihnen ergangenen Urteils gebunden sind, sind auch die Gerichte aller Gerichtszweige gebunden, wenn für sie der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der ihre Entscheidung in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. Urteil vom 28. März 1963 BVerwG II C 98.60.

    10 BVerwGE 16, 36 ; für den umgekehrten Fall einer Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 III ZR 27/77 BGHZ 77, 338 ; Urteil vom 10. Juni 1985 III ZR 3/84 BGHZ 95, 28 ).

  • SG Landshut, 14.10.2015 - S 11 SO 36/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Soweit die Beteiligten eines Zivilprozesses durch die Rechtskraft eines zwischen ihnen ergangenen Urteils gebunden sind, sind auch die Gerichte aller Gerichtszweige gebunden, wenn für sie der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der ihre Entscheidung in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1963 - 2 C 98.60; für den umgekehrten Fall einer Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 3/84, Rz. 22).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2017 - 4 L 226/16

    Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; Anforderungen an die Erhebung

    Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1963 - II C 98/60 -, juris, Rn. 32; BGH, Urteil vom 8. November 2013 - VIII ZR 60/03 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.1968 - II B 6.67

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlöschen eins Schuldverrhältnisses

    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 25.60 - (BVerwGE 13, 107) und vom 28. März 1963 - BVerwG II C 98.60 - (BVerwGE 16, 37 [BVerwG 28.03.1963 - II C 98/60]) betrafen ausschließlich Rückforderungsansprüche von Dienstherren gegen ihre Beamten, nicht hingegen - wie der vorliegende Rechtsstreit - Besoldungsnachforderungen von Beamten gegen ihre Dienstherren, so daß schon aus diesem Grunde eine Abweichung des hier angefochtenen Urteils von den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auszuschließen ist.

    Das angefochtene Berufungsurteil enthält - entgegen der Auffassung der Beschwerde - auch keine Abweichung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 98.60 - (a.a.O.) deshalb, weil diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von dem Grundsatz der Bindung der Verwaltungsgerichte an rechtskräftige Urteile der Zivilgerichte ausgeht, das Berufungsgericht indessen eine solche Bindung - wie die Beschwerde ausführt - verneint habe, indem es in seiner.

  • ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14

    Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte

    Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, der sich die erkennende Kammer anschließt, steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) geltend machen dürfte (vgl. BGH vom 16.01.2004 - V ZR 166/03; vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99; OLG Hamm vom 18.02.1988 - 14 W 147/87; BVerwG vom 28.03.1963 - II C 98.60, alle juris; im Anschluss daran auch LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).
  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 11 U 54/11

    Haftung des kommunalen Schulträgers für Verletzungen eines im Landesdienst

    Die durch § 46 BeamtVG getroffene Regelung über die Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche wird in Rechtsprechung und Kommentarliteratur ( BGH NJW 1997, 2883 f, Tz. 11 f bei juris; Kümmel/Ritter, BeamtVG, § 46 Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 28.03.1963 -II C 98.60- = BVerwGE 16, 36 ff, vgl. Tz. 37 bei juris ) dahingehend interpretiert, dass der dienstunfallverletzte Beamte ihm gegebenenfalls parallel zu dem ihm gegen seinen Dienstherren zustehenden Anspruch auf Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen nach dem BeamtVG zustehende, rechtlich selbständige Schadensersatzansprüche (auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften wie etwa den Bestimmungen des BGB) sowohl gegen seinen Dienstherren als auch gegen andere öffentlich-rechtliche Dienstherren oder gegen die in deren Dienst stehenden Personen grundsätzlich nicht geltend machen kann, sofern nicht einer der in § 46 Abs. 2 Nr. 1. und 2. geregelten Ausnahmefälle vorliegt.
  • BVerwG, 14.01.2004 - 7 PKH 5.03

    Restitutionsantrag; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; einvernehmliche

  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84

    Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch

  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
  • BVerwG, 05.04.2000 - 1 DB 3.00

    Rechtmäßigkeit des Verlustes der Versorgungsbezüge eines Beamten - Verschulden

  • BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

  • VG Saarlouis, 30.08.2016 - 3 K 1968/15

    Kommunalrecht: Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Titel

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