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   BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85   

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BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85 (https://dejure.org/1985,3327)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 2 CB 2.85 (https://dejure.org/1985,3327)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 2 CB 2.85 (https://dejure.org/1985,3327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats über Beurteilungsrichtlinien - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Einordnung von Verwaltungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, daß dem Dienstherrn für die ihm obliegende dienstliche Beurteilung von Beamten und Richtern (vgl. hier § 104 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ; § 4 Abs. 1 des Richtergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ) eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung zusteht und daß er im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erlaß von Beurteilungsrichtlinien befugt ist, ohne einer weiteren gesetzlichen Ermächtigung zu bedürfen (vgl. u.a. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - , vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - , vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - sowie auch vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).

    Die Beschwerde meint weiter, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (a.a.O.) und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (a.a.O.) ab, nach denen der Dienstherr bei einer Konkretisierung des Verfahrens und der Maßstäbe für die Beurteilung durch Verwaltungsvorschriften durch den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Weise gebunden sei, daß in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden müsse, und ferner zu fordern sei, daß der Dienstherr das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten anwende.

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgerichts in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - , vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, daß dem Dienstherrn für die ihm obliegende dienstliche Beurteilung von Beamten und Richtern (vgl. hier § 104 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ; § 4 Abs. 1 des Richtergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ) eine verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung zusteht und daß er im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Erlaß von Beurteilungsrichtlinien befugt ist, ohne einer weiteren gesetzlichen Ermächtigung zu bedürfen (vgl. u.a. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - , vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - , vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - sowie auch vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).

    Die Beschwerde meint weiter, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (a.a.O.) und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - (a.a.O.) ab, nach denen der Dienstherr bei einer Konkretisierung des Verfahrens und der Maßstäbe für die Beurteilung durch Verwaltungsvorschriften durch den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Weise gebunden sei, daß in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden müsse, und ferner zu fordern sei, daß der Dienstherr das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten anwende.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82

    Anwendung der Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - , vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81

    Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Von einer fehlenden Begründung in diesem Sinne kann mithin nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - , vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - , Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - , vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 , vom 28. Febuar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 -
  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Schließlich hat auch die Rüge keinen Erfolg, das Berufungsurteil weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 27.78 - (ZBR 1980, 290) und vom 18. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 105.78 - (ZBR 1980, 290) ab, nach denen für die Prüfung eines Befangenheitsvorwurfs die objektive Betrachtungsweise vom Standpunkt des zu Beurteilenden aus für die Befangenheitsprüfung maßgebend sei.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Entsprechendes gilt für die Rüge, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) ab, nach der sich auch unter der Form eines Urteils die Behauptung einer Tatsache verbergen könne, wenn die Äußerung auf bestimmte nachprüfbare Handlungen oder Vorkommnisse in äußerlich erkennbarer Weise Bezug nehme oder eine innere Tatsache so deutlich zum Ausgang nehme bzw. umschreibe, daß auch ein nicht unterrichteter Dritter nicht nur die Schlußfolgerung mitvollziehen, sondern auch die der Wertung zugrundeliegenden Tatsachen erkennen könne, kurz: wenn etwas "Greifbares" hinter dem Urteil stehe.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Ohne Erfolg bleibt auch die Rüge, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - (Buchholz 232 § 15 Nr. 15 = ZBR 1981, 375) ab, nach dem bei gleichrangigen Beamten derjenige eine vergleichsweise höhere Leistung erbracht habe, der über längere Zeit hinweg die Aufgaben des höher bewerteten Dienstpostens erfüllt habe und nach dem sich diese Tatsache in einer besseren Leistungsbewertung niederschlagen müsse.
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 27.78

    Rechtmäßigkeit einer dienstrechtlichen Beurteilung eines Hilfsreferenten in dem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85
    Schließlich hat auch die Rüge keinen Erfolg, das Berufungsurteil weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 27.78 - (ZBR 1980, 290) und vom 18. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 105.78 - (ZBR 1980, 290) ab, nach denen für die Prüfung eines Befangenheitsvorwurfs die objektive Betrachtungsweise vom Standpunkt des zu Beurteilenden aus für die Befangenheitsprüfung maßgebend sei.
  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 84.78

    Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien - Orientierungsbeurteilungen - Bewertung

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Im Rahmen der landesgesetzlichen Regelungen, nach denen dem Dienstherrn die dienstliche Beurteilung der Richter obliegt (§ 6 SächsRiG), kann die zuständige oberste Landesbehörde Beurteilungsrichtlinien erlassen, ohne dazu einer weiteren gesetzlichen Ermächtigung zu bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 2 CB 2.85 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 10 S. 21 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass der Dienstherr für die ihm obliegende dienstliche Beurteilung von Beamten und Richtern im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Beurteilungsrichtlinien erlassen kann, ohne dass es einer weiteren gesetzlichen Ermächtigung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 2 CB 2.85 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 10 mit weiteren Nachweisen).
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