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   BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80   

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BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80 (https://dejure.org/1981,986)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1981 - 2 CB 23.80 (https://dejure.org/1981,986)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1981 - 2 CB 23.80 (https://dejure.org/1981,986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Entlastungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erwähnten Regelungen des Entlastungsgesetzes bestehen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. außer den genannten Entscheidungen z.B. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 6] und vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]).
  • BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Die Übernahme der Gründe des erstinstanzlichen Urteils muß das Berufungsgericht ausdrücklich angeben (vgl. Urteile vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 u.a. - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15]).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Dies führt zur Unzulässigkeit der Revision (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]; BFHE 98, 239 f.).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Dies führt zur Unzulässigkeit der Revision (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]; BFHE 98, 239 f.).
  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Diese Vorschrift erleichtert dem Berufungsgericht die Darstellung seiner Entscheidungsgründe in dem schriftlich abgefaßten Berufungsbeschluß dahin, daß bei Übereinstimmung mit den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils die Bezugnahme auf jene für eine ordnungsgemäße Darstellung ausreicht (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3]).
  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erwähnten Regelungen des Entlastungsgesetzes bestehen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. außer den genannten Entscheidungen z.B. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 6] und vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Ein förmlicher Tatbestand im Sinne eines gesondert herausgestellten Abschnitts ist bei derartigen Beschlüssen trotz ihrer urteilsersetzenden Funktion nicht erforderlich (vgl. zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG: Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19 S. 2 , vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9 und vom 25. August 1995 - BVerwG 8 B 105.95 - n.v.); allerdings muß ihnen die tatsächliche Grundlage, auf der die Berufungsentscheidung beruht, hinreichend verläßlich - sei es durch Bezugnahme auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, sei es durch die Mitteilung der wesentlichen Tatsachen im Rahmen der rechtlichen Ausführungen - entnommen werden können.
  • BVerwG, 21.05.1986 - 8 CB 95.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG, nach dem das Oberverwaltungsgericht verfahren ist, läßt dieses Begründungserfordernis unberührt; er erleichtert aber dem Berufungsgericht die Darstellung seiner Entscheidungsgründe in dem schriftlich abgefaßten Berufungsbeschluß dahin, daß bei Übereinstimmung mit den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils die Bezugnahme auf jene für eine ordnungsgemäße Darstellung ausreicht (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 3 S. 2 und vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9).

    Daraus folgt zugleich, daß ein Verstoß gegen die Begründungspflicht gegeben sein kann, wenn das Berufungsgericht bei Anwendung des Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG auf in den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht behandeltes, im Berufungsverfahren vorgebrachtes wesentliches neues Vorbringen nicht eingeht (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17 S. 21 und vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 30.01.1986 - 1 C 18.86

    Rechtsmittel

    Gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes, auf das sich das Berufungsgericht ausdrücklich stützt, genügt eine solche Verweisung auf das erstinstanzliehe Urteil dem Begründungserfordernis (vgl.Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 3 undvom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23).

    Die Verweisung muß zwar nicht, darf aber im Tenor erfolgen (vgl. Beschluß vom 16. September 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Ein förmlicher Tatbestand im Sinne eines gesondert herausgestellten Abschnitts ist bei derartigen Beschlüssen trotz ihrer urteilsersetzenden Funktion nicht erforderlich (vgl. zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG: Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19 S. 2 , vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9 und vom 25. August 1995 - BVerwG 8 B 105.95 - n.v.); allerdings muß ihnen die tatsächliche Grundlage, auf der die Berufungsentscheidung beruht, hinreichend verläßlich - sei es durch Bezugnahme auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, sei es durch die Mitteilung der wesentlichen Tatsachen im Rahmen der rechtlichen Ausführungen - entnommen werden können.
  • BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 161.95

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang

    Der Umstand, daß zum vollen Verständnis des angefochtenen Beschlusses die Heranziehung der in Bezug genommenen erstinstanzlichen Entscheidung erforderlich ist, verstößt auch nicht gegen rechtsstaatliche Grundsätze, denn diese Entscheidung steht den Beteiligten zur Verfügung (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - ).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 37.87

    Anspruch auf Zahlung von Anwärterbezügen bei Verzögerung der Ernennung zum

    Das Berufungsgericht hat sich diese tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seinem Beschluß, für den nach dem Entlastungsgesetz eine Wiedergabe des Tatbestandes nicht erforderlich ist (Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - ), gemäß § 7 Abs. 1 EntlG zu eigen gemacht (vgl. auch Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 7 EntlG Rz 1).
  • BVerwG, 25.08.1995 - 8 B 105.95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Unterlassung einer erneuten

    Dabei kann offenbleiben, ob bei Beschlüssen gemäß § 130 a VwGO überhaupt ein förmlicher Tatbestand wie bei Urteilen erforderlich ist (vgl. zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19 S. 2 und - verneinend - vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9).
  • BVerwG, 30.01.1991 - 2 CB 42.89

    Rückgängigmachung einer Umsetzung und Schutz vor Tabakrauch auf dem wieder

    Dieses Erfordernis gilt jedenfalls für Berufungsbeschlüsse nach dem Entlastungsgesetz nicht (vgl. Beschluß des Senats vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - ).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 160.95

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang

    Der Umstand, daß zum vollen Verständnis des angefochtenen Beschlusses die Heranziehung der in Bezug genommenen erstinstanzlichen Entscheidung erforderlich ist, verstößt auch nicht gegen rechtsstaatliche Grundsätze, denn diese Entscheidung steht den Beteiligten zur Verfügung (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - ).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Denn aus Art. 2 § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 EntlG ergibt sich, daß bei Berufungsbeschlüssen nach dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 selbst eine gedrängte Wiedergabe des Sach- und Streitstandes (vgl. § 117 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 30.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 31.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Geldleistungen wegen

  • BVerwG, 08.02.1982 - 2 ER 200.82

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.02.1985 - 8 B 197.84

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 08.12.1983 - 9 CB 354.81

    Politische Verfolgung durch Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen -

  • BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Prüfungsergebnisses in der zweiten

  • BVerwG, 18.08.1986 - 8 CB 67.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung und

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