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   BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89   

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BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89 (https://dejure.org/1992,6606)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1992 - 2 CB 25.89 (https://dejure.org/1992,6606)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 2 CB 25.89 (https://dejure.org/1992,6606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge der Rechtskraft einer sich auf einen nichtigen Verwaltungsakt beziehenden Feststellungsklage - Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen eine Entlassungsverfügung als lediglich vorläufiger Rechtsgrund für die Fortzahlung von Dienstbezügen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Dieser vorläufige Rechtsgrund entfällt mit Eintreten der Rechtskraft der Entlassungsverfügung mit rückwirkender Kraft (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

    Der Kläger haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 in Verbindung mit § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. er kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus dem Vortrag der Revision der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 36.82

    Abänderung der Besoldungsgruppe eines Beamten - Besoldung von Realschulrektoren

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rückforderung zuviel gezahlter besoldungsrechtlicher Bezüge durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend gemacht werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 36.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne dieser Vorschriften ist eine Entscheidung nur dann, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unverständlich oder verworren ist, wenn sich der Entscheidung die maßgeblich gewesenen tatsächlichen Feststellungen und die tragenden rechtlichen Erwägungen nicht - auch nicht kurz und knapp - entnehmen lassen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Nicht mit Gründen versehen im Sinne dieser Vorschriften ist eine Entscheidung nur dann, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unverständlich oder verworren ist, wenn sich der Entscheidung die maßgeblich gewesenen tatsächlichen Feststellungen und die tragenden rechtlichen Erwägungen nicht - auch nicht kurz und knapp - entnehmen lassen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Eine Frage aber, deren Beantwortung stets von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings ausnahmsweise in außergewöhnlichen Fällen auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung durch den Verbrauch der unter Vorbehalt gezahlten Bezüge zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen, wenn besondere Umstände nach Treu und Glauben verbieten, diesen Umstand unberücksichtigt zu lassen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - ).
  • BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61

    Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89
    Die vom Kläger erhobene Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gehört nicht zu den in § 133 VwGO in der vor dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung (Art. 21 des 4. VwGOÄndG vom 17. Dezember 1990 - BGBl. I S. 2809 -) abschließend aufgezählten Tatbeständen und vermag deshalb die zulassungsfreie Revision nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG 7 CB 76.61 - ).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Damit standen die Leistungen von vornherein unter dem gesetzlichen Vorbehalt des rückwirkenden Fortfalls dieses Leistungsgrundes bei Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeverfügung (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Die Beklagte konnte den Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid geltend machen, auch wenn dieser zu einem Zeitpunkt ergangen ist und einen Zeitraum betrifft, in dem der Kläger nicht mehr Beamter der Beklagten war (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 10 m.w.N.; Beschluss vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21).
  • BVerwG, 03.02.2009 - 2 B 29.08

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (Urteil vom 25. November 1982 BVerwG 2 C 12.81 Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2 m.w.N. und Beschlüsse vom 16. Januar 1992 BVerwG 2 CB 25.89 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 und vom 20. März 1998 BVerwG 2 B 128.97 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 22).

    Dieser vorläufige Rechtsgrund entfällt mit rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens rückwirkend (Urteil vom 25. November 1982 a.a.O. und Beschluss vom 16. Januar 1992 a.a.O.).

    Dass wie im Fall der Klägerin der Dienstherr zunächst die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung angeordnet hat und erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage wiederhergestellt worden ist, macht rechtlich keinen Unterschied (Beschluss vom 16. Januar 1992 a.a.O.).

    Die Klägerin haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. sie kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 a.a.O. m.w.N. und Beschlüsse vom 16. Januar 1992 a.a.O. und vom 20. März 1998 a.a.O.).

    8 Allerdings kann in außergewöhnlich gelagerten Fällen auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung durch den Verbrauch der wegen der aufschiebenden Wirkung fortgezahlten Bezüge zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen sein, wenn besondere Umstände nach Treu und Glauben es verbieten, diesen Umstand unberücksichtigt zu lassen (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1971 BVerwG 6 C 137.67 Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48 und vom 25. November 1982 a.a.O. m.w.N, Beschluss vom 16. Januar 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Gleichwohl ist auch in den Fällen der verschärften Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ).
  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

    Dass - wie im vorliegenden Fall - der Dienstherr zunächst die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung angeordnet hat und erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage wiederhergestellt worden ist, macht rechtlich keinen Unterschied (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG (dem Art. 15 Abs. 2 BayBesG entspricht) zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn.6).

    Der Kläger haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. er kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 6; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29/08 - juris Rn. 7).

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.344

    Absehen von der Rückforderung von Dienstbezügen aus Billigkeitsgründen bei

    Dass - wie im Fall des Klägers - der Dienstherr zunächst die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung angeordnet hat und erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage wiederhergestellt worden ist, macht rechtlich keinen Unterschied (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn.6).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Dienstbezüge, die einem entlassenen Beamten aufgrund der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage bzw. seines Widerspruchs fortgezahlt worden sind, nach rechtskräftiger Abweisung der Klage gemäß § 12 Abs. 2 BBesG (dem Art. 15 Abs. 2 BayBesG entspricht) zurückzufordern sind und der verschärften Haftung des Empfängers unterliegen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 14f.; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 3; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29.08 - juris Rn.6).

    Der Kläger haftet damit gemäß § 820 Abs. 1 BGB i.V.m. § 818 Abs. 4 BGB verschärft, d.h. er kann sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 16.1.1992 - 2 CB 25.89 - juris Rn. 6; B.v. 20.3.1998 - 2 B 128.97 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2009 - 2 B 29/08 - juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 527/06

    Anrechnung anderweitig gezahlter Bezüge (hier: EU-Tagegelder) auf die nationale

    Die zulässigerweise im Wege eines Leistungsbescheids vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.1992 - 2 CB 25.89 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19, geltend gemachte Rückforderung richtet sich, da gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB).
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Danach kann die Rückforderung überzahlter Bezüge auch nach dem Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden (vgl. Beschluss vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19).
  • BVerwG, 28.05.1999 - 2 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht des

    Dieser der Weitergewährung von Beamtenbezügen aufgrund aufschiebender Wirkung gesetzlich immanente Vorbehalt macht die verfahrensrechtliche Fiktion des einstweiligen Fortbestehens des Beamtenverhältnisses zu einem Rechtsgrund, dessen Wegfall im Sinne des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB als möglich angesehen wurde (vgl. Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - sowie Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93

    Mietbeihilfe - Dienstbezüge und Unterhaltssicherungsleistungen - Dringend

    Der Dienstherr kann sich auf einen - ihm selbst zur Last fallenden - Verstoß gegen ein etwa aus § 9 Abs. 1 ArbPlSchG herzuleitendes Beschäftigungsverbot nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mit dem Ziel der Rückforderung der gezahlten Dienstbezüge berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2 S. 1 (3) und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21 (22)).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 2 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von vorläufig

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 B 77.97

    Rechtserheblichkeit bereits entschiedener Grundsatzfragen - Zulassung der

  • VG Meiningen, 04.10.2010 - 1 K 519/09

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • VG München, 26.04.2013 - M 21 K 11.4308

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

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