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   BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87   

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https://dejure.org/1988,5783
BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87 (https://dejure.org/1988,5783)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1988 - 2 CB 53.87 (https://dejure.org/1988,5783)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 2 CB 53.87 (https://dejure.org/1988,5783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter Beamter - Zurruhesetzung - Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Rechtzeitige Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - (Buchholz 237.8 § 75 Nr. 1 = VRspr. Bd. 16 Nr. 17) ausdrücklich ausgesprochen und im Urteil vom 13. Dezember 1963 - BVerwG 6 C 203.61 - (BVerwGE 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 203/61]) bestätigt, daß die Behörde ihrer Anhörungspflicht auch noch nach Abschluß des gesamten, der abschließenden Entscheidung vorangehenden Verwaltungsverfahrens bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen kann.
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
    Die pauschale Bezugnahme auf das gesamte Vorbringen des Klägers in den Vorinstanzen kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Darlegung von Revisionszulassungsgründen nicht ersetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ), zumal es in den Vorinstanzen nicht um die Darlegung von Revisionszulassungsgründen gehen konnte.
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
    Die pauschale Bezugnahme auf das gesamte Vorbringen des Klägers in den Vorinstanzen kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Darlegung von Revisionszulassungsgründen nicht ersetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ), zumal es in den Vorinstanzen nicht um die Darlegung von Revisionszulassungsgründen gehen konnte.
  • BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61

    Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 2 CB 53.87
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - (Buchholz 237.8 § 75 Nr. 1 = VRspr. Bd. 16 Nr. 17) ausdrücklich ausgesprochen und im Urteil vom 13. Dezember 1963 - BVerwG 6 C 203.61 - (BVerwGE 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 203/61]) bestätigt, daß die Behörde ihrer Anhörungspflicht auch noch nach Abschluß des gesamten, der abschließenden Entscheidung vorangehenden Verwaltungsverfahrens bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen kann.
  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368

    Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand

    Schon allein deswegen sei die später erfolgte Ruhestandsversetzung anfechtbar (BVerwG, U.v. 17.09.1981 - 2 C 4/79; U.v. 02.02.1988 - 2 CB 53/87).

    Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werde verwiesen (Urteil vom 17.09.1981 - 2 CB 53/87).

  • BVerwG, 25.10.1989 - 2 B 115.89

    Schwerbehinderter Beamter - Versetzung in den Ruhestand - Anhörung der

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt zu der entsprechenden früheren Regelung des § 47 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) - SchwbG a.F. - entschieden, daß die Behörde ihrer Anhörungspflicht auch noch nach Abschluß des gesamten, der abschließenden Entscheidung vorangehenden Verwaltungsverfahrens bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen kann (Urteile vom 20. Februar 1963 - BVerwG 6 C 225.61 - und vom 13. Dezember 1963 - BVerwG 6 C 203.61 - <BVerwGE 17, 279-283 -> sowie Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 53.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines sehr

    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerde bereits unzulässig ist, weil mit ihr keiner der in § 132 Abs. 2 VwGO aufgezählten Revisionszulassungsgründe ausdrücklich genannt und geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1988 - 2 CB 53.87 - Buchholz 436.61 § 47 SchwbG Nr. 4; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 N 100.05

    Einbehaltung und Nachzahlung von Dienstbezügen bei beabsichtigter Versetzung in

    Der Anhörungspflicht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten und der Hauptfürsorgestelle kann der Dienstherr im Übrigen bis zum Ausspruch der Zurruhesetzung selbst genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1988 - 2 CB 53.87 - Juris Rn. 1).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93

    Notwendigkeit des ausdrücklichen Berufens auf den Schutz des

    Ein derartiger Sachverhalt stand in den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - ; Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 2 CB 53.87 - ; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 - ; Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 2 B 15.90 - ) auch nicht zur Entscheidung an.
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