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   BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84   

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BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84 (https://dejure.org/1986,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1986 - 2 CB 57.84 (https://dejure.org/1986,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 2 CB 57.84 (https://dejure.org/1986,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines Vertreters bei unvorhergesehener Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Im übrigen ist die Beantwortung der Frage, wann eine Verhinderung als unvorhergesehen zu betrachten sei, der näheren Bestimmung im Geschäftsverteilungsplan und ergänzend der Übung des Gerichts überlassen (BVerwGE 13, 147 [BVerwG 27.10.1961 - VII C 26/61]; 44, 215 ).

    Damit entscheidet sie weder über die Notwendigkeit der Vertretung noch über die Besetzung der Richterbank (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteile vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 136.82

    Geschäftsverteilungsplan - Beanstandung - Verhinderung - Geschäftsstelle -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerGE 44, 215 ; Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ).

    Damit entscheidet sie weder über die Notwendigkeit der Vertretung noch über die Besetzung der Richterbank (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteile vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ).

  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    - Einzuräumen ist, daß die Hilfsliste nicht der allgemeinen Vertretung (BVerwGE 13, 147 [BVerwG 27.10.1961 - VII C 26/61]), sondern nur der Vertretung bei unvorhergesehener Verhinderung dient.

    Im übrigen ist die Beantwortung der Frage, wann eine Verhinderung als unvorhergesehen zu betrachten sei, der näheren Bestimmung im Geschäftsverteilungsplan und ergänzend der Übung des Gerichts überlassen (BVerwGE 13, 147 [BVerwG 27.10.1961 - VII C 26/61]; 44, 215 ).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - läßt er sich nicht entnehmen (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076/81 - ).

    Da die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO verlangt, daß Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben, genügt es nicht, daß der Kläger sozusagen "auf Verdacht" mögliche Verfahrensmängel behauptet, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Form zu prüfen hätte (vgl. hierzu Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - und vom 25. September 1981 - BVerwG 9 C 217.80 - ).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerGE 44, 215 ; Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - läßt er sich nicht entnehmen (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076/81 - ).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 72.80

    Kostenersatz für die Anschaffung eines Schulbuches

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Aus den vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - läßt er sich nicht entnehmen (zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>, vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076/81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichem Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Die gemäß § 152 Abs. 1 VwGO nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht anfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts über die Selbstanzeige gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 48 ZPO, bei der es sich im Unterschied zum Antragsverfahren nach §§ 44, 45 ZPO im übrigen um ein gerichtsinternes Verfahren handelt, ist gemäß dem nach § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 548 ZPO der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogen (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - , vom 13. Februar 1978 - BVerwG 5 B 85.76 - und vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - ).
  • BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80

    Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
    Da die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO verlangt, daß Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben, genügt es nicht, daß der Kläger sozusagen "auf Verdacht" mögliche Verfahrensmängel behauptet, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Form zu prüfen hätte (vgl. hierzu Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - und vom 25. September 1981 - BVerwG 9 C 217.80 - ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

  • BVerwG, 13.02.1978 - 5 B 85.76

    Anordnung einer Flurbereinigung - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

  • BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74

    Gewährung von Versorgungsbezügen - Verletzung von gerichtlichen

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Ob der Vortrag der Antragstellerin insoweit die Ablehnung des Richters gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG , § 54 VwGO , § 42 ZPO wegen Befangenheit gerechtfertigt hätte, bedarf keiner Erörterung, weil sie einen solchen Antrag nicht gestellt hat (§ 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG , § 54 VwGO , § 43 ZPO ), auch unterliegt die Entscheidung eines Dienstgerichtshofes für Richter, durch die ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter zurückgewiesen wird, selbst dann nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, wenn sie auf Selbstablehnung oder Selbstanzeige gemäß § 54 VwGO , § 48 ZPO des betroffenen Richters zurückgeht (§§ 152 Abs. 1, 173 VwGO , § 548 ZPO ; vgl. BGHZ 85, 145, 148; BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57/84 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98

    Verschulden als Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann deshalb die Rüge, die Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts über einen Befangenheitsantrag sei rechtsfehlerhaft, nicht zur Zulassung der Revision führen (u.a. Beschlüsse vom 8. August 1984 - BVerwG 9 CB 828.82 - , vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - , vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - , vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - ).
  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

    Es darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 136.82 - ; Beschlüsse vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - , vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - sowie vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland

    Deshalb sind nur die innerhalb der für die Beschwerde vorgesehenen Frist von einem Monat nach Zustellung des vorinstanzlichen Urteils (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F.) am 12. Dezember 1990 vorgetragenen Beschwerdegründe beachtlich (s. BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

    Deshalb sind nur die innerhalb der für die Beschwerde vorgesehenen Frist von einem Monat nach Zustellung des vorinstanzlichen Urteils (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F.) am 12. Dezember 1990 vorgetragenen Beschwerdegründe beachtlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - ).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn wie hier ein Oberverwaltungsgericht nach § 98 VwGO in Verbindung mit § 406 ZPO die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt (vgl. auch - für den Fall der Richterablehnung - BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1978 - BVerwG 5 B 85.76 - und vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - , sowie - zur Rechtslage im Zivilprozeß bei die Ablehnung von Sachverständigen zurückzuweisenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte - BGHZ 28, 302 [BGH 06.11.1958 - III ZR 147/57]; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1958 - III ZR 169/57 - ).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/99

    Veräußerungsverlust - Ehrenamtlicher Richter - Hilfsliste von ehrenamtlichen

    Aus diesen ergibt sich, dass auf die Hilfsliste nur bei "unvorhergesehener Verhinderung" der turnusmäßig berufenen ehrenamtlichen Richter zurückgegriffen werden kann (§ 27 Abs. 2 FGO); in anderen Verhinderungsfällen dürfen die ehrenamtlichen Richter nicht nach der Hilfsliste geladen werden (BFH-Urteile vom 30. August 1994 IX R 42/91, BFH/NV 1995, 481, unter 1. b der Gründe, und vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; vgl. auch BVerwG-Beschluss vom 31. Januar 1986 2 CB 57.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 54 VwGO Nr. 35, und dazu näher Ziekow in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, § 30 Rz. 8, 9, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93

    Ablehnungsgesuch gegen Richter - Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Der Kläger, dem das Berufungsgericht mit Verfügung vom 13. August 1991 (Bl. 345, 361 der Gerichtsakte) seinen für 1991 geltenden Geschäftsverteilungsplan mit Vertretungsregelung und der hierfür maßgebenden Dienstaltersliste der Richter zugesandt sowie weitere Erläuterungen gegeben hat, hat mit der Beschwerde nicht schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen die bezeichneten Richter nach dieser Geschäftsverteilung nicht zur Vertretung berufen gewesen sein sollen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - und vom 14. April 1986 - BVerwG 2 CB 54.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 89.93

    Ablehnungsgesuch gegen Richter - Abweisung eines

    Der Kläger, dem das Berufungsgericht mit Verfügung vom 13. August 1991 (Bl. 321 der Gerichtsakte) seinen für 1991 geltenden Geschäftsverteilungsplan mit Vertretungsregelung und der hierfür maßgebenden Dienstaltersliste der Richter zugesandt sowie weitere Erläuterungen gegeben hat, hat mit der Beschwerde nicht schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen die bezeichneten Richter nach dieser Geschäftsordnung nicht zur Vertretung berufen gewesen sein sollen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - und vom 14. April 1986 - BVerwG 2 CB 54.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 90.93

    Ablehnungsgesuch gegen Richter - Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Der Kläger, dem das Berufungsgericht mit Verfügung vom 13. August 1991 (Bl. 362 der Gerichtsakte) seinen für 1991 geltenden Geschäftsverteilungsplan mit Vertretungsregelung und der hierfür maßgebenden Dienstaltersliste der Richter zugesandt sowie weitere Erläuterungen gegeben hat, hat mit der Beschwerde nicht schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen die bezeichneten Richter nach dieser Geschäftsverteilung nicht zur Vertretung berufen gewesen sein sollen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - und vom 14. April 1986 - BVerwG 2 CB 54.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 29.85

    Herausnahme von Minderjährigen aus einem Kinderheim - Verletzung der

  • BVerwG, 08.10.1986 - 5 CB 50.86

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung als zur zulassungsfreien Revision führender

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