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   VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918   

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https://dejure.org/1995,7557
VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918 (https://dejure.org/1995,7557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.1995 - 2 CS 95.1918 (https://dejure.org/1995,7557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 2 CS 95.1918 (https://dejure.org/1995,7557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
    Zwar trifft zu, daß dem Erfordernis einer im Sinn des § 30 BauGB gesicherten Erschließung grundsätzlich nur durch eine bebauungsplangemäße Erschließung Rechnung getragen wird, da die Erschließung (auch) den Zweck verfolgt, zu einer insgesamt geordneten städtebaulichen Entwicklung beizutragen (vgl. BVerwG vom 21.2.1986, NVwZ 1986, 646 ; vom 17.6.1993, NVwZ 1994, 281; vom 16.12.1993, BayVBl 1994, 348).

    Gleichwohl kann die Erschließung als im Sinn des § 30 BauGB gesichert angesehen werden, weil der Antragsteller verpflichtet ist, das Grundstück unverzüglich mit Wasser und Abwasser zu erschließen (vgl. BVerwG vom 21.2.1986, NVwZ 1986, 646 ; vom 17.6.1993, NVwZ 1994, 281/282; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 4. Aufl. 1994, RdNr.17 zu § 30).

  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
    Die Planungshoheit der Gemeinde erstreckt sich ganz allgemein darauf, eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch Bauleitplanung und die Mittel zu ihrer Durchsetzung zu gewährleisten; dazu gehört auch die Sicherung der Erschließung (vgl. § 123 Abs. 1 BauGB ) und die Verhinderung solcher nicht erschlossener Vorhaben, für deren Zulässigkeit das Gesetz eine ausreichend gesicherte Erschließung voraussetzt (vgl. BVerwG vom 24.5.1984, BayVBl 1984, 602 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Der Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 14.08.1997 -10 B 1869/97 - ZfBR 1998, 104) und des Bay. VGH (Beschl. v. 18.07.1995 - 2 CS 95.1918 - BayVBl. 1995, 762), die übereinstimmend auch Gemeinden als Dritte i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG ansehen.

    Hier gilt nichts anderes als für den eine vergleichbare Regelungsmaterie betreffenden § 80a Abs. 1 VwGO, der anerkanntermaßen auch Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einer Gemeinde erfaßt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.07.1995, a.a.O.; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80a RdNr. 69).

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 7/04

    Begriff der Erschließungsanlage

    Dem entsprechen die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BayVerwG, BayVBl. 1995, 762; BauR 2000, 855; OVG Münster, NVwZ-RR 2003, 778) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 7 ff.).
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    (vgl. hierzu etwa Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 212a Rn 3, Fislake in Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, § 212a BauGB Rn 4, jeweils mit weiteren Nachweisen; ebenso bereits VGH München, Beschluss vom 18.7.1995 - 2 CS 95.1918 -, BRS 57 Nr. 85, OVG Münster, Beschluss vom 14.8.1997 - 10 B 1869/97 -, BRS 59 Nr. 73, jeweils noch zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

    Auch wenn "bauaufsichtliche Zulassungen" in der Regel von Nachbarn angefochten werden, ist der Begriff des Dritten in § 212 a BauGB nicht auf Nachbarn beschränkt, sondern schließt - wie in § 80 a VwGO - alle ein, die durch die "bauaufsichtliche Zulassung" als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung belastet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.7.1995 - 2 CS 95.1918 -, BRS 57 Nr. 85; OVG NW, Beschl. v. 14.8.1997 - 10 B 1869/97 -, BRS 59 Nr. 73; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.5.1998 - 5 S 465/98 - zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG; Lasotta, Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB, 1998, S. 214 f.; derselbe BayVBl 1998, 609/616; zweifelnd Sächs. OVG, Beschl. v. 12.9.1996 - 1 S 407/96 -, BRS 58 Nr. 144).
  • VG Würzburg, 09.06.2011 - W 4 S 11.381

    Anfechtung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung für einen Elektrofachmarkt

    Dritter i.S. des § 212a BauGB ist nicht nur der Nachbar, sondern auch die Gemeinde (BayVGH, B.v. 18.07.1995, 2 CS 95.1918, BayVBl. 1995, 762).
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