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ArbG Wesel, 30.11.2001 - 2 Ca 1004/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 30.11.2001 - 2 Ca 1004/01
- LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
- LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
Vergleich; vollstreckungsfähiger Inhalt; ordnungsgemäße Abrechnung
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 19.12.2001 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.11.2001 - 2 Ca 1004/01 -, dem Gläubiger zugestellt am 12.12.2001, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.In einem Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Wesel - 2 Ca 1004/01 - einigten sich die damaligen Parteien mit Vergleich vom 09.04.2001.
Mit Beschluss vom 30.11.2001 - 2 Ca 1004/01 -, zugestellt am 12.12.2001, hat das Arbeitsgericht Wesel den Zwangsvollstreckungsantrag des Gläubigers zurückgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
Vergleich; vollstreckungsfähiger Inhalt; ordnungsgemäße Abrechnung
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 19.12.2001 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.11.2001 2 Ca 1004/01 -, dem Gläubiger zugestellt am 12.12.2001, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.In einem Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Wesel 2 Ca 1004/01 einigten sich die damaligen Parteien mit Vergleich vom 09.04.2001.
Mit Beschluss vom 30.11.2001 2 Ca 1004/01 -, zugestellt am 12.12.2001, hat das Arbeitsgericht Wesel den Zwangsvollstreckungsantrag des Gläubigers zurückgewiesen.