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ArbG Köln, 28.06.2002 - 2 Ca 12310/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.06.2002 - 2 Ca 12310/01
- LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 05.02.2003 - 7 (6) Sa 874/02
Betriebsrente; feste Altersgrenze; vorzeitiges Ausscheiden; unverfallbare …
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2002 in Sachen 2 Ca 12310/01 teilweise wie folgt abgeändert:.Mit Urteil vom 28.06.2002 hat das Arbeitsgericht Köln (Aktenzeichen: 2 Ca 12310/01) der Klage im Umfang eines Nachzahlungsbegehrens von 279, 49 EUR zuzüglich Zinsen stattgegeben und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger eine monatliche Kassenrente in Höhe von 159, 18 EUR brutto zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - Aktenzeichen: 2 Ca 12310/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen.