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ArbG Kaiserslautern, 11.12.2008 - 2 Ca 1273/08 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 Ca 1273/08 (https://dejure.org/2008,46881)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 11.12.2008 - 2 Ca 1273/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 5 Sa 82/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 5 Sa 82/09
Arbeitnehmereigenschaft einer Putzfrau in einer Diskothek - Darlegungslast
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.12.2008 - 2 Ca 1273/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat daraufhin durch Urteil vom 11.12.2008 - 2 Ca 1273/08 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die mündliche Kündigung vom 13.09.2008 nicht aufgelöst worden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 5 Sa 83/09
Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung
Durch Urteil vom 08.06.2009 - 5 Sa 82/09 - hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung der Beklagten - gegen das Urteil Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.12.2008 - 2 Ca 1273/08 - zurückgewiesen, wonach festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die mündliche Kündigung der Beklagten vom 13.09.2008 nicht aufgelöst worden ist.