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ArbG Rosenheim, 26.02.2003 - 2 Ca 1337/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 26.02.2003 - 2 Ca 1337/02
- LAG München, 07.07.2004 - 8 Ta 164/03
Wird zitiert von ...
- LAG München, 07.07.2004 - 8 Ta 164/03
Gegenstandswert/Streitwert
Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 26. Februar 2003 - Gz.: 2 Ca 1337/02 - dahingehend geändert, dass der Gegenstandswert nicht EUR 4.000,--, sondern EUR 6.000,-- beträgt; im Übrigen wird sie zurückgewiesen.Der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 26. Februar 2003 - Gz.: 2 Ca 1337/02 - wird aufgehoben.