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ArbG Marburg, 13.08.2010 - 2 Ca 146/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 13.08.2010 - 2 Ca 146/10
- LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 14.03.2011 - 16 Sa 1477/10
Betriebsratsanhörung vor Erfüllung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 13. August 2010 - 2 Ca 146/10 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Marburg vom 13.08.2010 -2 Ca 146/10 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.03.2010 nicht aufgelöst worden ist und zu unveränderten Bedingungen über den 10.04.2010 hinaus bis zum 30.09.2010 fortbestanden hat.