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   ArbG Trier, 20.08.2013 - 2 Ca 1461/12   

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ArbG Trier, 20.08.2013 - 2 Ca 1461/12 (https://dejure.org/2013,49506)
ArbG Trier, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 Ca 1461/12 (https://dejure.org/2013,49506)
ArbG Trier, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 Ca 1461/12 (https://dejure.org/2013,49506)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 401/13

    Auslegung eines Versorgungsplans - Berücksichtigung einer tariflichen Nachtzulage

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20.08.2013 - 2 Ca 1461/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 20. August 2013 - 2 Ca 1461/12 - hat das Arbeitsgericht Trier den Zahlungsanträgen zu 2. und 3. stattgegeben und die Klage im Übrigen hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 1. als unzulässig abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. August 2013 - 2 Ca 1461/12 - abzuändern, soweit es der Klage in Höhe von 1.892,40 EUR brutto nebst Zinsen für die Zeit vom 01. Dezember 2011 bis 28. Februar 2013 und für die Zeit ab 01. März 2013 über die von ihr gezahlte monatliche Betriebsrente in Höhe von 1.253,00 EUR brutto hinaus in Höhe von 1.379,16 EUR brutto monatlich (d. h. in Höhe von weiteren 126, 16 EUR brutto monatlich) stattgegeben hat, und die Klage auch insoweit abzuweisen.

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 20. August 2013 - 2 Ca 1461/12 - abgeändert, soweit die Beklagte für die Zeit vom 1. Dezember 2011 bis 28. Februar 2013 zur Zahlung von 1.892,40 Euro brutto Betriebsrente nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. März 2013 und für die Zeit ab 1. März 2013 zur Zahlung einer monatlichen Betriebsrente verurteilt worden ist, die über den monatlichen Betrag von 1.253,00 Euro hinausgeht.
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