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   ArbG Cottbus, 15.08.2012 - 2 Ca 147/12   

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https://dejure.org/2012,22941
ArbG Cottbus, 15.08.2012 - 2 Ca 147/12 (https://dejure.org/2012,22941)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 15.08.2012 - 2 Ca 147/12 (https://dejure.org/2012,22941)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 15. August 2012 - 2 Ca 147/12 (https://dejure.org/2012,22941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieges in seiner Urlaubszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit im Urlaub

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit während des Urlaubs ist ein freiwilliges "Privatvergnügen"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist Privatsache

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit im Urlaub

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit während des Urlaubs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit im Urlaub

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf weiteren Urlaubstag bei freiwilliger Unterbrechung für Betriebsratstätigkeit

  • bista.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsarbeit im Urlaub ist freiwillig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus ArbG Cottbus, 15.08.2012 - 2 Ca 147/12
    Die Urlaubsgewährung führe damit regelmäßig zu einer zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitglieds im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG, vergleiche BAG vom 8.9.2011 - 2 AZR 388/10, juris.

    Das Bundesarbeitsgericht stellt in seiner Entscheidung vom 8.9.2011, a. a. O. darauf ab, dass das Betriebsratsamt nach § 37 Absatz 1 BetrVG ein Ehrenamt sei.

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8.9.2011 - 2 AZR 388/10 behandelt lediglich die Rechtsfolgen der Verhinderung im Betriebsratsamt aufgrund von Bewilligung des Urlaubs.

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