Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 15.08.2012 - 2 Ca 147/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieges in seiner Urlaubszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsratstätigkeit im Urlaub
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebsratstätigkeit während des Urlaubs ist ein freiwilliges "Privatvergnügen"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist Privatsache
- poko.de (Kurzinformation)
Betriebsratstätigkeit im Urlaub
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betriebsratstätigkeit während des Urlaubs
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betriebsratstätigkeit im Urlaub
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf weiteren Urlaubstag bei freiwilliger Unterbrechung für Betriebsratstätigkeit
- bista.de (Kurzinformation)
Betriebsratsarbeit im Urlaub ist freiwillig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10
Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz
Auszug aus ArbG Cottbus, 15.08.2012 - 2 Ca 147/12
Die Urlaubsgewährung führe damit regelmäßig zu einer zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitglieds im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG, vergleiche BAG vom 8.9.2011 - 2 AZR 388/10, juris.Das Bundesarbeitsgericht stellt in seiner Entscheidung vom 8.9.2011, a. a. O. darauf ab, dass das Betriebsratsamt nach § 37 Absatz 1 BetrVG ein Ehrenamt sei.
Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8.9.2011 - 2 AZR 388/10 behandelt lediglich die Rechtsfolgen der Verhinderung im Betriebsratsamt aufgrund von Bewilligung des Urlaubs.