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   ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13   

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https://dejure.org/2014,5864
ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 (https://dejure.org/2014,5864)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 (https://dejure.org/2014,5864)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 25. März 2014 - 2 Ca 1482/13 (https://dejure.org/2014,5864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unbezahltes Praktikum kommt Bochumer Rewe-Markt teuer zu stehen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis statt "Schnupperpraktikum": Lebensmittelmarkt muss über 17.000 Euro Lohn nachzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bochumer Rewe-Markt muss Praktikantin über 17.000 Euro nachzahlen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wie gewonnen - so zerronnen: Praktikantin scheitert mit Lohnanspruch beim LAG Hamm

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Praktikanten kostenintensiver als zunächst gedacht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Dauerpraktikum": Ausbildungsplatz als Köder zählt nicht - Nachzahlung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Unbezahltes Praktikum"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Praktikum!? Monatelanges "Schnupperpraktikum" muss bezahlt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Praktikantin bekommt vom REWE-Markt 17.000 Euro nachgezahlt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauerpraktikum: Ausbildungsplatz als Köder zählt nicht - Nachzahlung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rewe muss Praktikantin 17.000 € Vergütung nachzahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Praktikantin klagt über 17.000 Euro Lohn für Scheinpraktikum ein

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerpraktikum: Ausbildungsplatz als Köder zählt nicht - Nachzahlung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Das bedeutet, dass bei einer Gegenüberstellung der Anteile "Ausbildungszweck" und "für den Betrieb erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse" das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen deutlich überwiegen muss (LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

    Der Beklagte hat offensichtlich nicht in einem überwiegenden zeitlichen Umfang der Klägerin praktisches Wissen sowie spezifische, nur in der Praxis erfahrbare Zusammenhänge vermittelt, sondern hat - nach allenfalls kurzer Einarbeitungsphase - die von der Klägerin bereits mitgebrachten körperlich-praktischen Fertigkeiten für sich verwertet (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

    Nur damit wäre die üblicherweise notwendige Einweisung in die zu leistenden Tätigkeiten von einem im Vordergrund stehenden Ausbildungszweck zu unterscheiden gewesen (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - a.a.O.).

    Dies vermag die zuvor bestehende Zwangslage der Klägerin nicht zu entkräften, zumal sie nun mehr praktische Berufserfahrung vorzuweisen hatte und sich deshalb bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen konnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BAG 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 - NZA 2004, 971).

    Der Tatbestand des Lohnwuchers setzt zudem voraus, dass der "Wucherer" die bei dem anderen Teil bestehende Schwächesituation ausbeutet, sie sich also in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zunutze macht (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - a.a.O.).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    a) Für Arbeitnehmer ist im Regelfall die tarifliche Vergütung die übliche (ErfK/Preis, 14. Aufl. 2014, § 612 BGB Rn. 37 m.w.N.), wobei das Gericht den angemessenen Lohn auch nach billigem Ermessen gemäß §§ 315, 316 BGB bestimmen und sich hierzu weiterer Quellen und Daten bedienen und etwa einschlägige Lohnspiegel oder aussagekräftige Statistiken zurate ziehen kann (BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 - NZA 2006, 1354; BAG 21.11.2001 - 5 AZR 87/00 - NZA 2002, 624).
  • ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin -

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Einer verwerflichen Gesinnung des Beklagten bedurfte es dazu in Abgrenzung zum Tatbestand des sog. wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Abs. 1 BGB nicht, sodass diese hier dahin stehen kann, obwohl bei einer vollständigen Unentgeltlichkeit für vollwertige Arbeit durchaus ein besonderes krasses Missverhältnis angenommen und damit eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten vermutet werden kann (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - NZA 2012, 974; vgl. auch ArbG Eberswalde 10.09.2013 - 2 Ca 428/13 -juris).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    a) Für Arbeitnehmer ist im Regelfall die tarifliche Vergütung die übliche (ErfK/Preis, 14. Aufl. 2014, § 612 BGB Rn. 37 m.w.N.), wobei das Gericht den angemessenen Lohn auch nach billigem Ermessen gemäß §§ 315, 316 BGB bestimmen und sich hierzu weiterer Quellen und Daten bedienen und etwa einschlägige Lohnspiegel oder aussagekräftige Statistiken zurate ziehen kann (BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 - NZA 2006, 1354; BAG 21.11.2001 - 5 AZR 87/00 - NZA 2002, 624).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Einer verwerflichen Gesinnung des Beklagten bedurfte es dazu in Abgrenzung zum Tatbestand des sog. wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Abs. 1 BGB nicht, sodass diese hier dahin stehen kann, obwohl bei einer vollständigen Unentgeltlichkeit für vollwertige Arbeit durchaus ein besonderes krasses Missverhältnis angenommen und damit eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten vermutet werden kann (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - NZA 2012, 974; vgl. auch ArbG Eberswalde 10.09.2013 - 2 Ca 428/13 -juris).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. etwa BAG 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 - NZA 2007, 424; BAG 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - NZA 1997, 194).
  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom Freitag, 17. Oktober 2014 - Aktenzeichen: 1 Sa 664/14 Doch keine 17.000 EUR für Praktikantin.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009 - 6 Sa 432/08

    Vergütungsanspruch eines Rettungsassistenten - unentgeltliche Einstellung als

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Soweit also weder eine Qualifikation vermittelt wird, noch eine fachlich betreute Ausbildung vorliegt, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung im Vordergrund steht und lediglich der Erwerb von Berufserfahrung ermöglicht werden soll, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis (LAG Köln 16.05.2008 - 11 Sa 20/08 - juris, m.w.N.; vgl. auch LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 und 456/11 -juris, sowie LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 -6 Sa 432/08 -juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13
    Soweit also weder eine Qualifikation vermittelt wird, noch eine fachlich betreute Ausbildung vorliegt, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung im Vordergrund steht und lediglich der Erwerb von Berufserfahrung ermöglicht werden soll, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis (LAG Köln 16.05.2008 - 11 Sa 20/08 - juris, m.w.N.; vgl. auch LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 und 456/11 -juris, sowie LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 -6 Sa 432/08 -juris).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses / unbezahltes Praktikum

  • ArbG Berlin, 08.01.2003 - 36 Ca 19390/02

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis

  • LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Arbeitnehmerstatus - Diplom-Psychologin während der praktischen Ausbildung zur

  • ArbG Hamburg, 16.10.2012 - 21 Ca 43/12
  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 - abgeändert.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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