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ArbG Kaiserslautern, 05.02.2004 - 2 Ca 1660/03 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 Ca 1660/03 (https://dejure.org/2004,44869)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 05.02.2004 - 2 Ca 1660/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2004 - 9 Sa 201/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2004 - 9 Sa 201/04
Fernauslösung wegen Arbeitsunfähigkeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilanerkenntnis-Schlussurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.02.2004, Az.: 2 Ca 1660/03 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.02.2004, Az.: 2 Ca 1660/03 die Klage insoweit abzuweisen, als der Kläger über den von der Beklagten anerkannten Teilbetrag von 2.621,54 EUR brutto (nebst Zinsen) hinaus die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 1.093,40 EUR brutto nebst Zinsen sowie zur Zahlung eines Betrages von 1.201,20 EUR brutto nebst Zinsen begehrt.