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   ArbG Trier, 09.03.2010 - 2 Ca 1680/08   

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https://dejure.org/2010,42352
ArbG Trier, 09.03.2010 - 2 Ca 1680/08 (https://dejure.org/2010,42352)
ArbG Trier, Entscheidung vom 09.03.2010 - 2 Ca 1680/08 (https://dejure.org/2010,42352)
ArbG Trier, Entscheidung vom 09. März 2010 - 2 Ca 1680/08 (https://dejure.org/2010,42352)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. März 2011 - 5 Sa 373/10 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 9. März 2010 - 2 Ca 1680/08 - zurückgewiesen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2011 - 5 Sa 373/10

    Unternehmerentscheidung - Zumutbarkeit von Umorganisationen - Weiterbeschäftigung

    Die Berufungen der Beklagten zu 1) und des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.03.2010 - 2 Ca 1680/08 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Trier hat daraufhin durch Urteil vom 09.03.2010 - 2 Ca 1680/08 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten zu 1. vom 09.12.2008 mit sozialer Auslauffrist zum 31.07.2009 endet und die Beklagte zu 1. verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.

    Die Beklagte zu 1. beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.03.2010, Az: 2 Ca 1680/08, wird abgeändert.

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