Rechtsprechung
ArbG Detmold, 15.06.2004 - 2 Ca 1728/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,41324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 15.06.2004 - 2 Ca 1728/03
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1392/04
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1392/04
Außerordentliche und ordentliche Kündigung Tätlichkeiten im Betrieb
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.06.2004 - 2 Ca 1728/03 - werden zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.06.2004 - AZ: 2 Ca 1728/03 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat und a) festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristgerechte Kündigung vom 21.10.2003 nicht zum 31.05.2004 aufgelöst worden ist; b) die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Kommissionierer weiterzubeschäftigen.