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   ArbG Mainz, 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05   

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ArbG Mainz, 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05 (https://dejure.org/2005,32986)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05 (https://dejure.org/2005,32986)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 2 Ca 1786/05 (https://dejure.org/2005,32986)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus ArbG Mainz, 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05
    Eine Belehrungspflicht entsteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließlich dann, wenn der Arbeitnehmer wegen besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, der Arbeitgeber werde sich um die Versorgung kümmern, oder wenn er darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch den Interessen des Arbeitnehmers an einer optimalen Versorgung Rechnung tragen (vgl. nur BAG 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25, juris Rz 41).

    Abgesehen davon, dass es allgemein bekannt ist, dass sich ein weniger an Umlagemonaten versorgungsschädlich auswirken kann (BAG a. a. O. 8 AZR 497/01 Rz 45) und es auch nicht unbekannt ist, dass die Wahl eines falschen Zeitpunkts für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben unter Umständen erhebliche Folgen haben kann, sind Auskünfte in diesem Zusammenhang bei der VBL einzuholen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2006 - 6 Sa 238/06
    Auszug aus ArbG Mainz, 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05
    Bundesarbeitsgericht Urteil vom Mittwoch, 14. Januar 2009 - Aktenzeichen: 3 AZR 71/07 Zur Hinweispflicht bei Altersteilzeitverträgen Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Donnerstag, 7. September 2006 - Aktenzeichen: 6 Sa 238/06 Zur Hinweispflicht bei Altersteilzeitverträgen.
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
    Auszug aus ArbG Mainz, 15.12.2005 - 2 Ca 1786/05
    Bundesarbeitsgericht Urteil vom Mittwoch, 14. Januar 2009 - Aktenzeichen: 3 AZR 71/07 Zur Hinweispflicht bei Altersteilzeitverträgen Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Donnerstag, 7. September 2006 - Aktenzeichen: 6 Sa 238/06 Zur Hinweispflicht bei Altersteilzeitverträgen.
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Insoweit wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15. Dezember 2005 - 2 Ca 1786/05 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2006 - 6 Sa 238/06

    Kein Schadensersatz mangels Auskunftspflicht über verringerte VBL-Rente bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.12.2005 - AZ: 2 Ca 1786/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.12.2005 - AZ: 2 Ca 1786/05 - zugestellt am 28.02.2006, wird abgeändert.

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