Rechtsprechung
ArbG Marburg, 26.09.2008 - 2 Ca 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 AGG, § 10 AGG, § 27 BAT
Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Diskriminierung wegen Alters durch unterschiedliche Bezahlung von Arbeitnehmern nach Lebensaltersstufen im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Soziale Gründe zur Privilegierung älterer Mitarbeiter als legitimes und angemessenes Ziel von Tarifvertragsparteien; Pflicht ...
- hensche.de
Vergütung, Altersdiskriminierung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung nach Lebensaltersstufen (hier im BAT) ? Höhere Bewertung von Berufs- und Lebenserfahrung gerechtfertigt ? Auch Alimentationspflichten des öffentlichen Arbeitgebers gehören zu legitimen Zielen i. S. des AGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Diskriminierung, wenn Ältere mehr verdienen als Jüngere?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter nicht immer als Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer anzusehen - Größere Erfahrung älterer Mitarbeiter soll honoriert werden
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Diskriminierender Charakter von Lebensaltersstufen
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 26.09.2008 - 2 Ca 183/08
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09
Papierfundstellen
- DB 2008, 2709
- NZA-RR 2009, 165
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2008 - 2 Ca 183/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2008 - 2 Ca 183/08 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihm Grundvergütung gemäß Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum BAT nach der Lebensaltersstufe "nach vollendetem 45. Lebensjahr" für die Monate August 2007 bis Dezember 2008 zu zahlen, hilfsweise das beklagte Land zu verurteilen, an ihn EUR 2.747,01 brutto zu zahlen.