Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - 5 Sa 310/05
- BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - 5 Sa 310/05
Bezirksreiniger - Reinigungsfahrer - Eingruppierung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 - (dort Seite 2 f. = Bl. 53 f. d.A.).
Gegen das ihm am 17.03.2005 zugestellte Urteil vom 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 - hat der Kläger am 15.04.2005 Berufung eingelegt und diese am 17.05.2005 begründet.
in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 - festzustellen, dass die von der Beklagten per 01.06.2004 vorgenommene Rückgruppierung des Klägers aus der tariflichen Lohngruppe 3a in die tarifliche Lohngruppe 3 unwirksam ist und.
in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserlautern vom 03.03.2005 - 2 Ca 1855/04 - festzustellen, dass der Kläger über den 31.05.2004 hinaus weiterhin in die tarifliche Lohngruppe 3a eingruppiert ist und nach dieser Lohngruppe zu entlohnen ist.