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ArbG Bonn, 11.12.2013 - 2 Ca 1909/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 11.12.2013 - 2 Ca 1909/13
- LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist
Insoweit wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11. Dezember 2013 - 2 Ca 1909/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen. - LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11. Dezember 2013- 2 Ca 1909/13 - teilweise abgeändert:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.12.2013- 2 Ca 1909/13 - insoweit abzuändern, als es den Anträgen zu 1) und 2) stattgegeben hat.