Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 05.10.2005 - 2 Ca 1955/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.10.2005 - 2 Ca 1955/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2005 - 2 Ta 250/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2005 - 2 Ta 250/05
Unzulässige sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 19.10.2005 "gegen das Sitzungsprotokoll zu der Gerichtsverhandlung beim Arbeitsgericht vom 05.10.2005 sowie gegen den darin angegebenen Beschluss" des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 2 Ca 1955/05 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers bei einem Beschwerdewert von 500,-- Euro als unzulässig verworfen.