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ArbG Kaiserslautern, 06.07.2006 - 2 Ca 1973/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 06.07.2006 - 2 Ca 1973/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Arbeitszeit: Wirksamkeit der Reduzierung auf Grund einer Anordnung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.07.2006, Az.: 2 Ca 1973/05, wie folgt abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.07.2006, Az.: 2 Ca 1973/05, wird in Ziff. 1) dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger auch über den 30.06.2005 hinaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 43 Stunden, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 5:45 Uhr bis 9:45 Uhr sowie von 10:15 Uhr bis 14:57 Uhr und Freitag in der Zeit von 5:45 Uhr bis 9:45 Uhr sowie von 10:15 Uhr bis 14:27 Uhr, zu beschäftigen und die vertraglich vereinbarte Bruttovergütung in Höhe von 3.070,88 EUR an den Kläger zu zahlen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Reduzierung der Arbeitszeit auf Grund Anordnung des Arbeitgebers
Gegen die mit Schreiben der Dienststellenleitung vom 01.06.2005 angeordnete Reduzierung seiner Arbeitszeit richtete sich die vom Kläger bereits am 23.12.2005 beim Arbeitsgericht (Az. 2 Ca 1973/05) eingereichte Klage.