Rechtsprechung
ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Vorteilsannahme im öffentlichen dienst
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vorteilsannahme im öffentlichen dienst
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme von Geschenken eines Angestellten im öffentlichen Dienst in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung; Zahlung eines verbilligten Preises für Mahlzeiten als Geschenk
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Vorwurf der Vorteilsannahme berechtigt zur Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Vorwurf der Vorteilsannahme berechtigt zur Kündigung
- ra.de
- rewis.io
- RA Kotz
Vorteilsannahme - Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbilligter Imbiss für den städtischen Ordnungsdienst
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sonderpreise für den Ordnungsdienst - Dafür keine Knöllchen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorwurf der Vorteilsnahme - Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungsdienstes der Stadt Tönisvorst
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei mehrfacher Geschenkannahme durch Angestellten im öffentlichen Dienst möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei mehrfacher Geschenkannahme durch Angestellten im öffentlichen Dienst möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Amtsmitarbeiters wegen Annahme vergünstigter Speisen: teueres Essen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sonderpreis an der Imbissbude kostet Hilfspolizist den Job
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Annahme verbilligter Speisen während Dienstzeit rechtfertigt ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters vom Ordnungsamt - Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen vertragliche Pflichten
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
- LAG Düsseldorf - 7 Sa 1207/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Als dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).Entscheidend ist der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (Vgl. BAG, Urteils vom 10.06.2010, NZA 2010, 1227).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
Verdachtskündigung; Suspendierung
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Der Verdacht, der Vertragspartner könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann nach gefestigter Rechtsprechung des BAG einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gelten (BAG, Urteil vom 18.11.1999, AP-BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 32, BAG, Urteil vom 05.04.2001, NZA 2001, 837; BAG, Urteil vom 28.11.2007, NZA - RR 2008, 344; BAG vom 23.06.2009, NZA 2009, 1136). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, d. h. es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer die Straftat oder die Pflichtverletzung begangen hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.05.2010, NZA - RA 2011, 15; BAG, Urteil vom 25.11.2010, NZA - RR 2012, 222; BAG, Urteil vom 21.06.2012, NZA 2013, 199).
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Der Verdacht, der Vertragspartner könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann nach gefestigter Rechtsprechung des BAG einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gelten (BAG, Urteil vom 18.11.1999, AP-BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 32, BAG, Urteil vom 05.04.2001, NZA 2001, 837; BAG, Urteil vom 28.11.2007, NZA - RR 2008, 344; BAG vom 23.06.2009, NZA 2009, 1136). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Entscheidend ist, dass es gerade der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.1997, AP-BGB § 626 Nr. 138; BAG, Urteil vom 27.11.2008, NZA 2009, 604). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Eine Kündigung ist danach nur erforderlich (ultima ratio), wenn sie nicht durch mildere Maßnahmen zu vermeiden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1995, NZA 1995, 517; BAG, Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 515/01 - NZA 2003, 795). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Durch sein Verhalten zerstört der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seiner Zuverlässigkeit und Redlichkeit (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 - EZA BGB § 626 Unkündbarkeit, 7; BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP-BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37). - BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01
Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Eine Kündigung ist danach nur erforderlich (ultima ratio), wenn sie nicht durch mildere Maßnahmen zu vermeiden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1995, NZA 1995, 517; BAG, Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 515/01 - NZA 2003, 795). - BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Krefeld, 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13
Durch sein Verhalten zerstört der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seiner Zuverlässigkeit und Redlichkeit (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 - EZA BGB § 626 Unkündbarkeit, 7; BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP-BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37).
- LAG Düsseldorf - 7 Sa 1207/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kündigung eines städtischen Ordnungsdienstmitarbeiters
Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13.