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   ArbG Siegburg, 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09   

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ArbG Siegburg, 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09 (https://dejure.org/2010,1848)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09 (https://dejure.org/2010,1848)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 (https://dejure.org/2010,1848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Auswahl von aus betrieblichen Gründen zu kündigenden Beschäftigten unter Berücksichtigung bestimmter Verhältniszahlen bei der Altersstruktur mit Art. 6 RL 78/2000/EG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zulässigkeit von Altergruppen bei der Sozialauswahl

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zulässigkeit von Altergruppen bei der Sozialauswahl

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Kündigung: Betriebsbedingt, Sozialauswahl, Sozialplan, Interessenausgleich, Europarecht

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kündigung - betriebliche Erfordernisse

  • hensche.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Altersgruppen bei Sozialauswahl

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorerst keine Entscheidung des EuGH über Zulässigkeit der Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof erledigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1617
  • NZI 2010, 59
  • DB 2010, 1466
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus ArbG Siegburg, 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat jedoch in seinem Urteil vom 05.03.2009 (C-388/07) entschieden, dass Ausnahmen vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters nur durch sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung gerechtfertigt sein können.
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 27.01.2010 - 2 Ca 2144/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 06.11.2008 - 2 AZR 523/07) kann die nach dieser Vorschrift vorzunehmende soziale Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter auch in der Weise vorgenommen werden, dass zum Zweck der Erhaltung der Altersstruktur (§ 1 Abs. 3 S. 2 KSchG) Altersgruppen gebildet werden, innerhalb derer die Sozialauswahl vorzunehmen ist.
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Bis zum Hinweis des Landesarbeitsgerichts auf die Vorlage des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27. Januar 2010 (- 2 Ca 2144/09 - DB 2010, 1466) zwei Tage vor dem letzten Verhandlungstermin stand zwischen den Parteien die Wirksamkeit der dem Kläger gegenüber erklärten Kündigungen im Hinblick auf die ihnen zugrunde liegende Altersgruppenbildung nicht im Streit.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 18 Sa 77/10

    Kündigung - Zulässigkeit von Altersgruppen bei der Sozialauswahl - Herausnahme

    Es ist als legitimes Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geeignet, eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen gemäß Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 EG, bzw. § 10 AGG (entgegen Arbeitsgericht Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 61).

    Selbst wenn diese aber im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg (Arbeitsgericht Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - LAGE Kündigungsschutzgesetz § 1 Soziale Auswahl Nr. 61) als europarechtswidrig anzusehen sein sollte, müsse der Beklagten Vertrauensschutz eingeräumt werden.

    In Anlehnung an den Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg (Arbeitsgericht Siegburg 27. Januar 2010 aaO) rügt die Klägerin, die Altersgruppenbildung sei altersdiskriminierend und nicht durch Rechtfertigungsgründe iSv. Art. 6 der RL 2000/78 EG gedeckt.

    Dem ist nunmehr das Arbeitsgericht Siegburg (Arbeitsgericht Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 61) mit einem Vorlagebeschluss an den EuGH entgegengetreten.

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10

    Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten

    Die Berufungskammer vertritt die Auffassung, dass eine Altersgruppenbildung auch aus europarechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (vgl. auch BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - aaO; zweifelnd LAG Hamm 11. November 2009 - 2 Sa 992/09 - NZA-RR 2010, 410; ArbG Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - DB 2010, 1466).

    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG Siegburg 27. Januar 2010 - 2 Ca 2144/09 - DB 2010, 1466) an den Europäischen Gerichtshof (dort C-86/10) hat die Kammer die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

  • ArbG Detmold, 15.06.2010 - 1 Ca 1383/09

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Altersgruppen, Weihnachtsgeld.

    Der Kläger verweist auf den Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.01.2010 (Az.: 2 Ca 2144/09) und vertritt den Standpunkt, dass die Zulässigkeit der Bildung von Altersgruppen fraglich sei.

    (a) Dabei geht die Kammer weiterhin mit der zuletzt durch das Bundesarbeitsgericht weiterhin geäußerten Auffassung von der Zulässigkeit der Altersgruppenbildung aus (BAG, Urteil vom 06.11.2008, Az.: 2 AZR 523/07), weil sie nach § 10 Satz 1 und 2 gerechtfertigt ist (a. A. ArbG Siegburg, Vorlage zum EuGH vom 27.01.2010, Az.: 2 Ca 2144/09).

  • LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Altersgruppenbildung im

    Dies gelte auch im Hinblick auf die Altersgruppenbildung, deren Zulässigkeit nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (27. Januar 2010, 2 Ca 2144/09) fraglich sei.
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