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ArbG Detmold, 06.05.2003 - 2 Ca 2348/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 06.05.2003 - 2 Ca 2348/02
- LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
- BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung, …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 06. Mai 2003 - 2 Ca 2348/02 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 6. Mai 2003 - 2 Ca 2348/02 - den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 49.770,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab dem 31. Juli 2002 zu zahlen.