Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 22.03.2007 - 2 Ca 236/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.03.2007 - 2 Ca 236/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07
Zur Auslegung einer neben einer Kündigungsschutzklage erhobenen allgemeinen …
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 22.03.2007 - 2 Ca 236/07 - aufgehoben.den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 22.03.2007 - 2 Ca 236/07 - abzuändern und den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gegen die Verdachtskündigung vom 17.01.2007 als unzulässig abzuweisen, da keine Fristversäumung vorliegt,.