Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 25.02.2005 - 2 Ca 2365/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,43858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2005 - 2 Ca 2365/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2005 - 7 Sa 336/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2005 - 7 Sa 336/05
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.02.2005 - 2 Ca 2365/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat daraufhin die Klage durch Urteil vom 25.02.2005 - 2 Ca 2365/04 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.02.2005, Az.: 2 Ca 2365/04, aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die Vereinbarung vom 16.08.2004 noch durch die mündliche außerordentliche Kündigung vom 06.08.2004, die - auslegungsweise - im Schreiben vom 16.08.2004 schriftlich wiederholt wurde, aufgelöst wurde.