Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 19.08.2005 - 2 Ca 2413/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.08.2005 - 2 Ca 2413/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit
Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2005 - 2 Ca 2413/04 - wird auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.Die Beschwerdeführer vertraten die Beklagte in dem erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren - 2 Ca 2413/04 - als Prozessbevollmächtigte.
Das Erkenntnisverfahren wurde durch den gerichtlichen Vergleich vom 15.07.2005 - 2 Ca 2413/04 - (Bl. 56 f. d. A.) erledigt.
Gegen den am 24.08.2005 zugestellten Wertfestsetzungsbeschluss vom 19.08.2005 - 2 Ca 2413/04 - legten die Beschwerdeführer mit dem Schriftsatz vom 01.09.2005 am 02.09.2005 sofortige Beschwerde ein und begründeten die Beschwerde damit, dass die Widerklage bei der Festsetzung des Gegenstandswertes nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 02.09.2005 - 2 Ca 2413/04 - half das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde nicht ab und legte diese dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vor.