Rechtsprechung
   ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36669
ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08 (https://dejure.org/2008,36669)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08 (https://dejure.org/2008,36669)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 Ca 2492/08 (https://dejure.org/2008,36669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Das Arbeitsgericht Dortmund hat eine neue Kündigungsfalle aufgestellt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist unwirksam

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    In dem Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.1998 ( 3 Ca 3473/97 , EzA § 242 Nr. 41) heißt es hierzu im Einzelnen als Begründung:.

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (zuletzt in einem Urteil vom 18.9.1997 - 2 AZR 36/97 - DB 98, 136 m.w.N.) eine Anhörung des Arbeitnehmers als generelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung verneint und dies u.a. damit begründet, daß der wichtige Grund im Sinne des § 626 BGB und die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Sinne von § 1 Kündigungsschutzgesetz vom objektiven Vorliegen entsprechender Tatsachen abhängt, ohne daß es auf den subjektiven Kenntnisstand des Kündigenden ankomme (siehe BAG a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    "Die Rechtsprechung der Zivilgerichte gehen auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören ( (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • OLG München, 23.01.1992 - 27 W 291/91
    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    "Die Rechtsprechung der Zivilgerichte gehen auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören ( (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • ArbG Gelsenkirchen, 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06
    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    (Zur Grundrechtssicherung durch Verfahren s. näher Kohte, Anmerkung zum BAG, Urteil vom 26.5.1994 - 8 AZR 395/93 - , Arbeit und Arbeitsrecht 1995, S. 20 ff. mit weiteren Nachweisen und dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG NJW 1977, S. 892 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] ; 1983, S. 1535 f.).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93

    Einigungsvertrag - Beitrittsgebiet - Kündigung - MfS-Mitarbeiter - Personalrat -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    (Zur Grundrechtssicherung durch Verfahren s. näher Kohte, Anmerkung zum BAG, Urteil vom 26.5.1994 - 8 AZR 395/93 - , Arbeit und Arbeitsrecht 1995, S. 20 ff. mit weiteren Nachweisen und dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG NJW 1977, S. 892 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76] ; 1983, S. 1535 f.).
  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08
    "Die Rechtsprechung der Zivilgerichte gehen auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören ( (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

    a) Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung ist auch in einem Kleinbetrieb oder betriebsratslosen Betrieb - mit Ausnahme der Verdachtskündigung - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 -, juris; a. A.: ArbG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.03.2010 - 2 Ca 319/10 und Urt. v. 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 -, juris; ArbG Dortmund, Urt. v. 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht