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ArbG Mönchengladbach, 12.03.1997 - 2 Ca 268/97 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 12.03.1997 - 2 Ca 268/97
- LAG Düsseldorf, 16.06.1997 - 18 Sa 410/97
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 16.06.1997 - 18 Sa 410/97
Entgeltfortzahlung: konstitutive Wirkung eines Haustarifvertrags
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.03.1997 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach - 2 Ca 268/97 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, die Klagen unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.03.1997 - 2 Ca 268/97 - abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.03.1997 - 2 Ca 268/97 - ist zulässig.
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil vom 12. März 1997 - 2 Ca 268/97 -.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12. März 1997 - 2 Ca 268/97 - geändert:.