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   ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07   

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https://dejure.org/2008,23298
ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07 (https://dejure.org/2008,23298)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07 (https://dejure.org/2008,23298)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 Ca 2684/07 (https://dejure.org/2008,23298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Flaggenprinzip
    Internationale Zuständigkeit Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte nach Art. 19 der Verordnung Nr. 44/2001/EG über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (EuGVVO); Anwendbarkeit des Flaggenprinzips zur Bestimmung des gewöhnlichen ...

  • unalex.eu

    Art. 19, 60 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Klagen gegen den Arbeitgeber - Zuständigkeit am Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit - Besondere Fallgestaltungen - Der gewöhnliche Arbeitsort von Mitgliedern der Besatzung von Schiffen - Sitz von Gesellschaften und juristischen Personen - ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.2002 - C-37/00

    Weber

    Auszug aus ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07
    Der Begriff des gewöhnlichen Arbeitsortes ist autonom aus der EuGVVO heraus ohne Rücksicht auf Begriffsbildungen in den nationalen Rechtsordnungen auszulegen (EuGH vom 27.02.2002, Rs. C-37/00 - Weber ./. Ogden, NJW 2002, 1635; EuGH vom 30.04.2003, Rs. C-437/00 - Pugliese ./. Finmeccanica, NZA 2003, 711; LAG Rostock, Urteil vom 18.03.2008, 1 Sa 38/07 m.w.N.).

    Bei einer Erfüllung der Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag in verschiedenen Staaten ist der gewöhnliche Arbeitsort der Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles den wesentlichen Teil seiner Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt (EuGH vom 27.02.2002, a.a.O.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 38/07

    Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - internationaler

    Auszug aus ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07
    Der Begriff des gewöhnlichen Arbeitsortes ist autonom aus der EuGVVO heraus ohne Rücksicht auf Begriffsbildungen in den nationalen Rechtsordnungen auszulegen (EuGH vom 27.02.2002, Rs. C-37/00 - Weber ./. Ogden, NJW 2002, 1635; EuGH vom 30.04.2003, Rs. C-437/00 - Pugliese ./. Finmeccanica, NZA 2003, 711; LAG Rostock, Urteil vom 18.03.2008, 1 Sa 38/07 m.w.N.).

    Zum anderen kann von einer solchen Möglichkeit des Abstellens auf den gewöhnlichen Arbeitsbeginn nur restriktiv Gebrauch gemacht werden (vgl. Reinhard, in Anm. zu LAG Rostock, 1 Sa 38/07, jurisPR-ArbG 29/2008 Anm. 1).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese

    Auszug aus ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07
    Der Begriff des gewöhnlichen Arbeitsortes ist autonom aus der EuGVVO heraus ohne Rücksicht auf Begriffsbildungen in den nationalen Rechtsordnungen auszulegen (EuGH vom 27.02.2002, Rs. C-37/00 - Weber ./. Ogden, NJW 2002, 1635; EuGH vom 30.04.2003, Rs. C-437/00 - Pugliese ./. Finmeccanica, NZA 2003, 711; LAG Rostock, Urteil vom 18.03.2008, 1 Sa 38/07 m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer soll an dem Ort klagen können, mit dem er verbunden ist und an dem er mit dem relativ geringsten Kostenaufwand seine Rechte wahrnehmen kann (EuGH vom 30.04.2003, a. a. O.; LAG Rostock a.a.O. m.w.N.; Müller, Cornelia "Die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte und das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht", Hamburg 2004, S. 64 m.w.N.).

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 60/07

    Internationale Zuständigkeit - Hauptverwaltung

    Auszug aus ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07
    Es ist weder notwendig, dass die juristische Person an diesem Ort die Eintragung einer Haupt- oder Zweigniederlassung beantragt, noch dass in diesem Mitgliedstaat unter bloßer Beibehaltung des satzungsmäßigen Sitzes im Gründungsstaat die gesamte Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (vgl. BAG vom 23.01.2008, 5 AZR 60/07 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08

    Internationale Zuständigkeit

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07 - aufgehoben.

    unter Abänderung des am 28. August 2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Duisburg, Aktenzeichen 2 Ca 2684/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die unter dem 10. Dezember 2007 verfasste Kündigung der Beklagten weder zum 31. Dezember 2007 noch zum 15. Februar 2008 sein Ende gefunden hat.

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