Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 05.02.2001 - 2 Ca 2693/00 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.02.2001 - 2 Ca 2693/00
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 868/01
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 868/01
Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 05.02.2001 - Az.: 2 Ca 2693/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Schreiben vom 25.07.2001, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 25.07.2001, hat der Kläger gegen das ihm am 25.06.2001 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - AZ: 2 Ca 2693/00 - Berufung eingelegt und diese - nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis einschließlich 27.09.2001 - mit Schriftsatz vom 27.09.2001, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 27.09.2001, begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 05.02.2001 - AZ: 2 Ca 2693/00 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, die bei der L GmbH verbrachte Betriebszugehörigkeit des Klägers in Bezug auf das Bestehen und die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung gemäß der Pensionsordnung der Li anzurechnen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01
Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der …
Mit Schreiben vom 25.07.2001, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 25.07.2001, hat der Kläger gegen das ihm am 25.06.2001 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Az.: 2 Ca 2693/00 - Berufung eingelegt und diese - nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis einschließlich 27.09.2001 - mit Schriftsatz vom 27.09.2001, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 27.09.2001, begründet.