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ArbG Ludwigshafen, 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 Sa 236/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2007 - 3 Sa 236/07
Aufrechnungsverbot - Pfändungsschutz - Sozialschutz - Arbeitsniederlegung
Die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 21.02.2007 - Az: 2 Ca 2707/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Teil-Urteils des Arbeitsgerichts vom 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16.05.2007 (Bl. 46 ff. und Bl. 90 ff. d.A.).
Nach näherer Maßgabe des Urteilstenors (- 2 Ca 2707/06 -, Bl. 45 d.A.) wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1733, 63 EUR brutto (nebst Zinsen) zu zahlen.
Gegen das am 13.03.2007 zugestellte Teil-Urteil vom 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06 - hat der Beklagte am 13.04.2007 Berufung eingelegt und diese am 23.05.2007 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 13.06.2007, Bl. 139 d.A.) - mit dem Schriftsatz vom 23.05.2007 begründet.
das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt, - insbesondere auch auf den Tatbestand des den Parteien bekannten Schluss-Urteils vom 11.04.2007 - 2 Ca 2707/06 - dort S. 3 ff. = Bl. 99 ff. d.A.) - Bezug genommen.
Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens - 3 Sa 236/07 - ist die Klageforderung so wie sie in dem Teil-Urteil vom 21.02.2007 - 2 Ca 2707/06 - in Höhe von 1733, 63 EUR brutto (nebst Zinsen) ausgeurteilt wurde.