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ArbG Mainz, 01.03.2005 - 2 Ca 2948/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 01.03.2005 - 2 Ca 2948/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 10 Sa 278/05
- BAG, 21.09.2006 - 3 AZN 156/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 10 Sa 278/05
Betriebsbedingte Kündigung bei Existenz einer Namensliste iSv § 1 Abs 5 KSchG
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.03.2005, AZ: 2 Ca 2948/04, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.03.2005 - 2 Ca 2948/04 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.10.2004 und nicht durch die Kündigung vom 20.04.2005 aufgelöst worden ist, sondern über den 30.09.2005 hinaus fortbesteht,.