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   ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03   

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https://dejure.org/2004,37877
ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 (https://dejure.org/2004,37877)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 (https://dejure.org/2004,37877)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 2 Ca 3120/03 (https://dejure.org/2004,37877)
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  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG, auf das wegen weiterer Einzelheiten verwiesen wird, geht die Hausbrandgewährung in Gestalt der Lieferung von Kohle (Deputat oder der Einräumung eines Kohlebezugsrechts an Rentner) in der geschichtlichen Entwicklung dieser Leistungsform auf den Gedanken der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zurück.
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
    Der Umstand, dass die Energiepreisvergünstigung auch aktiven Mitarbeitern gewährt wird, ändert nicht den Charakter der Leistung an die Betriebsrentner, wonach die Zusage zu dem Zwecke der Versorgung gemacht worden ist, die durch die biologischen Ereignisse wie Alter oder Tod ausgelöst werden soll (BAG, Urt. v. 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 -).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG, Urt. v. 25.06.2002 - 3 AZR 360/01 - AP betriebliche Altersversorgung § 16 Nr. 50; BAG, Urt. v. 29.04.2003 - 3 AZR 247/02 -).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG, Urt. v. 25.06.2002 - 3 AZR 360/01 - AP betriebliche Altersversorgung § 16 Nr. 50; BAG, Urt. v. 29.04.2003 - 3 AZR 247/02 -).
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat der Klage mit Urteil vom 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 - zum Teil stattgegeben.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2004 (2 Ca 3120/03) die Klage abzuweisen.

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