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   ArbG Koblenz, 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05   

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ArbG Koblenz, 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 (https://dejure.org/2006,50399)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 (https://dejure.org/2006,50399)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 2 Ca 3289/05 (https://dejure.org/2006,50399)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06

    Arbeitsvertrag: Zustandekommen eines Arbeitsvertrags durch Erscheinen bei der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02.06.2006 - Az.: 2 Ca 3289/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näherer Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - dort S. 3 f. = Bl. 87 f. d.A.

    Gegen das ihm am 05.07.2006 zugestellte Urteil vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - hat der Kläger am 21.07.2006 Berufung eingelegt und diese - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist - am 19.09.2006 mit dem Schriftsatz vom 19.09.2006 begründet.

    Hiernach rechtfertigt es weder das erstinstanzliche Vorbringen des Klägers, noch das Vorbringen des Klägers im Berufungsverfahren, den Sach- und Streitstand anders rechtlich zu würdigen als dies im Urteil vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - geschehen ist.

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