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ArbG Ludwigshafen, 10.03.2004 - 2 Ca 3377/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 10.03.2004 - 2 Ca 3377/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2004 - 7 Sa 341/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2004 - 7 Sa 341/04
Änderung der Arbeitszeit - Schichtsystem - Direktionsrecht
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2004 2 Ca 3377/03 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Hinsichtlich der Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und der vertraglichen Vereinbarung(en) und hinsichtlich der Arbeitszeit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 3 des Tatbestandes des angefochtenen Urteils (= Bl. 43 d. A.) 2 Ca 3377/03 Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat daraufhin durch Urteil vom 10.03.2004 2 Ca 3377/03 festgestellt, dass die Anordnung des Beklagten vom 18.09.2003, wonach die Klägerin im Drei-Schicht-System zu arbeiten hat, unwirksam ist und die Beklagte verurteilt, unter Abweisung der Klage im Übrigen, die Klägerin im Wechsel zwischen zwei Frühschichten und einer Spätschicht weiterzubeschäftigen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2004, Az.: 2 Ca 3377/03, wird abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.