Rechtsprechung
ArbG Mainz, 11.07.2011 - 2 Ca 3452/02 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - 9 Ta 207/11
Kostenfestsetzungsverfahren - Zutreffender Rechtsbehelf
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.7.2011, Az. 2 Ca 3452/02, wird auf Kosten des Klägers verworfen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 29.11.2010 - 2 Ca 3452/02 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 8 Ta 8/11
Beschwerde gegen Kostenansatz
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.11.2010 - 2 Ca 3452/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 29.03.2004 - 2 Ca 3452/02 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2004 - 5 Ta 93/04
Rechtsanwaltsvergütung
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des ArbG Mainz vom 29.03.2004 - 2 Ca 3452/02 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Mit dem Beschluss vom 29.03.2004 - 2 Ca 3452/02 - (Bl. 263 f d.A.) setzte das Arbeitsgericht die nach dem Beschluss des BAG vom 05.02.2004 von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten auf EUR 302, 10 nebst Zinsen fest.
Gegen den, dem Kläger am 31.03.2004 zugestellten Beschluss vom 29.03.2004 - 2 Ca 3452/02 - legte der Kläger nach näherer Maßgabe seiner Ausführungen im Schriftsatz vom 31.03.2004 (Bl. 266 d.A.) am 31.03.2004 Beschwerde ein.
Mit dem Beschluss vom 22.04.2004 - 2 Ca 3452/02 - half das Arbeitsgericht der Beschwerde des Klägers vom 31.03.2004 nicht ab und legte diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.