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ArbG Darmstadt, 15.12.2010 - 2 Ca 380/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 15.12.2010 - 2 Ca 380/10
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 - teilweise aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - stattgegeben hat.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - wird insgesamt zurückgewiesen.
Aus Gründen der Klarstellung wird der Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - in Ziffer 1 wie folgt gefasst:.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - Aktenzeichen 2 Ca 380/10 abzuändern und die Klage abzuweisen und die Berufung des Klägers zurückzuweisen.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - Aktenzeichen 2 Ca 380/10 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 705, 52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 352, 76 EUR seit dem 2. Mai 2010 und aus weiteren 352, 76 EUR seit dem 2. Juni 2010 zu zahlen und die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.