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   ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05   

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ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05 (https://dejure.org/2005,51560)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05 (https://dejure.org/2005,51560)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 2 Ca 3966/05 (https://dejure.org/2005,51560)
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  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
    Den Betriebspartnern hätte es zwar freigestanden, für Zeiten von Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Elternzeit Leistungsbeschränkungen vorzusehen (vgl. BAG 14.08.2001 - 1 AZR 760/00; - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 142, zu III 1, 2), zumal wenn diese am Ende des Arbeitsverhältnisses liegen.
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
    Andernfalls könnten Arbeitnehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit über die Inanspruchnahme von Elternzeit eingeschränkt werden ( BAG 12.11.2002 - 1 AZR 50/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, zu III 3 b; 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, zu I 3).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
    Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG müssen Arbeitgeber und Betriebsrat dabei alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandeln , Diskriminierungen etwa wegen des Geschlechts vermeiden und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wahren ( BAG 05.10.2000-1 ABR 40/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141,zu II 2 c ).
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