Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,51560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00
Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
Den Betriebspartnern hätte es zwar freigestanden, für Zeiten von Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Elternzeit Leistungsbeschränkungen vorzusehen (vgl. BAG 14.08.2001 - 1 AZR 760/00; - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 142, zu III 1, 2), zumal wenn diese am Ende des Arbeitsverhältnisses liegen. - BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
Andernfalls könnten Arbeitnehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit über die Inanspruchnahme von Elternzeit eingeschränkt werden ( BAG 12.11.2002 - 1 AZR 50/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 3, zu III 3 b; 21.10.2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, zu I 3). - BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2005 - 2 Ca 3966/05
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG müssen Arbeitgeber und Betriebsrat dabei alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandeln , Diskriminierungen etwa wegen des Geschlechts vermeiden und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wahren ( BAG 05.10.2000-1 ABR 40/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141,zu II 2 c ).