Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35642
ArbG Koblenz, 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 (https://dejure.org/2005,35642)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 (https://dejure.org/2005,35642)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 2 Ca 4114/02 (https://dejure.org/2005,35642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 5 Sa 323/05

    Schadensersatz bei Mobbing

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen, wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - (dort S. 3 ff. = Bl. 184 ff. d. A.).

    Das Arbeitsgericht hat nach Vernehmung der Zeugen H. und O. (- der Inhalt der Zeugenaussagen ist festgehalten in der Sitzungsniederschrift vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - dort S. 2 ff. = Bl. 172 ff. d. A. -) die Klage abgewiesen.

    Gegen das am 21.03.2005 zugestellte Urteil vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - hat der Kläger am 18.04.2005 Berufung eingelegt und diese am 02.06.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 20.05.2005, Bl. 223 d. A.) - mit dem Schriftsatz vom 24.05.2005 begründet.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 -.

    Der gerichtlichen Auflage vom 24.10.2003 (= Beschluss im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 24.10.2003 - 2 Ca 4114/02 - = Bl. 132 d. A.) konnte der Kläger entnehmen, dass das Arbeitsgericht (zu Recht) nicht beabsichtigte, über zu allgemein gehaltenen Vortrag einen (Ausforschungs-)Beweis zu erheben.

    Wie die Ausführungen des Arbeitsgerichts im vorletzten Absatz auf S. 8 des Urteils vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - = Bl. 189 d. A.) belegen, hat das Arbeitsgericht die Möglichkeit einer Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO durchaus erwogen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 323/05

    Schadensersatz bei Mobbing

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen, wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - (dort S. 3 ff. = Bl. 184 ff. d. A.).

    Das Arbeitsgericht hat nach Vernehmung der Zeugen H. und O. (- der Inhalt der Zeugenaussagen ist festgehalten in der Sitzungsniederschrift vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - dort S. 2 ff. = Bl. 172 ff. d. A. -) die Klage abgewiesen.

    Gegen das am 21.03.2005 zugestellte Urteil vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - hat der Kläger am 18.04.2005 Berufung eingelegt und diese am 02.06.2005 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 20.05.2005, Bl. 223 d. A.) - mit dem Schriftsatz vom 24.05.2005 begründet.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 -.

    Der gerichtlichen Auflage vom 24.10.2003 (= Beschluss im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 24.10.2003 - 2 Ca 4114/02 - = Bl. 132 d. A.) konnte der Kläger entnehmen, dass das Arbeitsgericht (zu Recht) nicht beabsichtigte, über zu allgemein gehaltenen Vortrag einen (Ausforschungs-)Beweis zu erheben.

    Wie die Ausführungen des Arbeitsgerichts im vorletzten Absatz auf S. 8 des Urteils vom 28.01.2005 - 2 Ca 4114/02 - = Bl. 189 d. A.) belegen, hat das Arbeitsgericht die Möglichkeit einer Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO durchaus erwogen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht