Rechtsprechung
   ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24122
ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13 (https://dejure.org/2013,24122)
ArbG Eberswalde, Entscheidung vom 09.09.2013 - 2 Ca 428/13 (https://dejure.org/2013,24122)
ArbG Eberswalde, Entscheidung vom 09. September 2013 - 2 Ca 428/13 (https://dejure.org/2013,24122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,24122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn - Rücknahme der Berufung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Billigpizza": 1,59 Euro Stundenlohn sittenwidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Stundenlöhne von 1,59 Euro bis 3,46 Euro sittenwidrig - Pizza-Service in der Uckermark

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung der Aufstockung bei sittenwidrigem Lohn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sittenwidriger Lohn - Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch Jobcenter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pizza-Service - 1,59 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geiz ist geil - aber nicht, wenn es um Stundenlöhne geht...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter können Arbeitgeber bei Dumpinglöhnen auf Erstattung von Aufstockungsbeiträgen in Anspruch nehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jobcenter kann bei Lohnwucher unter Umständen Aufstockungsbeträge erstattet verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrig niedriger Lohn: Jobcenter kann Aufstockungsbeträge zurückfordern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen des Jobcenters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch bei sittenwidrigem Lohn

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Niedriglöhne

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zwei Drittel weniger Lohn sind nicht rechtens - Vorsicht bei Dumpinglöhnen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stundenlohn unter 3 Euro ist Lohnwucher!

  • kanzleibeier.eu (Pressemitteilung)

    Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss bei Unterbezahlung dem Jobcenter Aufstockungsleistungen für Arbeitnehmer ersetzen

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Jobcenter klagen vorenthaltenes Arbeitsentgelt ein

Besprechungen u.ä.

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitrecht und Bezahlung: Wie gering darf das Gehalt sein?

Papierfundstellen

  • BB 2013, 3123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13
    Ausgangspunkt zur Bestimmung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen gezahltem Lohn und erbrachter Arbeitsleistung sind die Tarifentgelte nur dann, wenn mehr als 50% der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG vom 22.04.2005 aaO; BAG vom 16.05.2012 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974).

    Es bedarf dann nur der Behauptung der verwerflichen Gesinnung (BAG vom 16.05.2012, 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974).

    Die mit einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung begründete tatsächliche Vermutung der verwerflichen Gesinnung des begünstigten Vertragsteils kann im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert werden, für die der Begünstigte die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG vom 16.05.2012, aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG vom 22.04.2009, 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837).

    Der Tatbestand des Lohnwuchers setzt neben diesem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung noch weitere sittenwidrige Umstände wie beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten voraus ( BAG vom 22.04.2009 aaO; BAG vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05 in BAGE 118, 66).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13
    Der Tatbestand des Lohnwuchers setzt neben diesem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung noch weitere sittenwidrige Umstände wie beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten voraus ( BAG vom 22.04.2009 aaO; BAG vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05 in BAGE 118, 66).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus ArbG Eberswalde, 09.09.2013 - 2 Ca 428/13
    Wer das Gegenteil behauptet, muss darlegen und beweisen, dass und welche mündlichen Nebenabreden genau getroffen worden sind und dass diese nach übereinstimmendem Willen beider Vertragspartner anstelle des schriftlich Niedergelegten gelten sollen (BGH vom 5.07.2002, NJW 2002, 3164).
  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Einer verwerflichen Gesinnung des Beklagten bedurfte es dazu in Abgrenzung zum Tatbestand des sog. wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Abs. 1 BGB nicht, sodass diese hier dahin stehen kann, obwohl bei einer vollständigen Unentgeltlichkeit für vollwertige Arbeit durchaus ein besonderes krasses Missverhältnis angenommen und damit eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten vermutet werden kann (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - NZA 2012, 974; vgl. auch ArbG Eberswalde 10.09.2013 - 2 Ca 428/13 -juris).
  • ArbG Frankfurt/Oder, 13.11.2014 - 3 Ca 472/14
    Das Bestreiten mit Nichtwissen des Beklagten ist unsubstantiiert und verlangt vom Gericht keine Beweiserhebung (so auch ArbG Eberswalde vom 10.09.2013, 2 Ca 428/13 Rn. 22, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht