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ArbG Kaiserslautern, 28.08.2008 - 2 Ca 452/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 28.08.2008 - 2 Ca 452/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 661/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 11 Sa 661/08
Änderung der Arbeitszeit durch Weisung des Arbeitgebers - Konkretisierung der …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28.08.2008, Az: 2 Ca 452/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 28.08.2008, AZ: 2 Ca 452/08, wird festgestellt, dass die von Seiten der Dienststellenleitung mit Schreiben vom 20.03.2008 an den Kläger ergangene Weisung, künftig an den Arbeitstagen Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr (unter Einschluss einer Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr) zu arbeiten, unwirksam ist.