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   ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08   

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ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 (https://dejure.org/2009,19272)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 (https://dejure.org/2009,19272)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 Ca 4882/08 (https://dejure.org/2009,19272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsgründe sind für Betriebsratsanhörung explizit darzulegen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Es ist dann gegeben, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung belegt wird, dass sich der Arbeitgeber außer einer bestimmten Kündigung auch auf weitere Beendigungstatbestände beruft (BAG, Urteil v. 27.01.1994, AZ: 2 AZR 484/93 in AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969).

    Im Rahmen des Fortbestandsantrages musste die erkennende Kammer lediglich darüber entscheiden, ob auf Grund des zulässigen und begründeten Fortbestandsantrages neben der zunächst noch angegriffenen Kündigung noch weitere Beendigungstatbestände, nämlich die unter dem 01.12.2008 ausgesprochene Kündigung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung das Arbeitsverhältnis beendet haben, was nicht der Fall ist (zu diesem Streitgegenstand im Rahmen des Fortbestandsantrages: KR/Friedrich, § 4 KSchG, Rdnr. 238; BAG, Urteil v. 27.01.1994, AZ: 2 AZR 484/93 in AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied setzt nach § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG i. V. m. § 626 Abs. 1 BGB i. V. m. § 103 Abs. 1 BetrVG voraus, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 Abs. 1 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrates vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist (hierzu: BAG, Urteil v. 24.10.1996, AZ: 2 AZR 3/96 in AP Nr. 32 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, Urteil v. 17.03.2005, AZ: 2 AZR 274/04 in AP Nr. 6 zu § 27 BetrVG 1972).

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist insofern zu beachten, als dem Betriebsrat 3 Tage für seine Entscheidung über den Zustimmungsantrag nach § 103 BetrVG eingeräumt werden müssen, ohne dass hierdurch der Fristablauf gehemmt würde oder neu beginnt (BAG, Entscheidung v. 18.08.1977, 2 ABR 19/77 in AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972; zur Geltung der Ausschlussfrist des § 626 BGB auch bei der außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: BAG, Entscheidung v. 24.10.1996, AZ: 2 AZR 3/96 in AP Nr. 32 zu § 103 BetrVG 1972).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Da, wie oben ausgeführt, die von der Beklagten ausgesprochenen fristlosen Kündigungen vom 25.09.2008 und vom 01.12.2008 unwirksam waren, hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, der sich aus dem sogenannten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt, der aus dem Recht auf Arbeit nach Artikel 1, 2 GG hergeleitet wird (BAG, Entscheidung v. 27.02.1985, AZ: GS 1/84 in AP Nr. 14 zu § 611 BGB - Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist insofern zu beachten, als dem Betriebsrat 3 Tage für seine Entscheidung über den Zustimmungsantrag nach § 103 BetrVG eingeräumt werden müssen, ohne dass hierdurch der Fristablauf gehemmt würde oder neu beginnt (BAG, Entscheidung v. 18.08.1977, 2 ABR 19/77 in AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972; zur Geltung der Ausschlussfrist des § 626 BGB auch bei der außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: BAG, Entscheidung v. 24.10.1996, AZ: 2 AZR 3/96 in AP Nr. 32 zu § 103 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08

    Verdachtskündigung - unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Insofern ist anerkannt, dass zu Lasten des Arbeitgebers begangene vorsätzliche Schädigungen, wie etwa Vermögensdelikte oder deren Versuch, in der Regel eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (so ausdrücklich: BAG, Beschluss v. 10.02.1999, AZ: 2 ABR 31/98 in NZA 99, 708 ff. unter Weiterführung der einschlägigen Rechtssprechung des BAG in AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG in AP Nr. 80 zu § 626 BGB; BAG, Urteil v. 02.04.1987 in RzK I 6 b Nr. 7; unlängst zur Unterschlagung von 1, 30 EUR: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2009, AZ: 7 Sa 2017/08 unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 07/09 vom 24.02.2009).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Insofern ist anerkannt, dass zu Lasten des Arbeitgebers begangene vorsätzliche Schädigungen, wie etwa Vermögensdelikte oder deren Versuch, in der Regel eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (so ausdrücklich: BAG, Beschluss v. 10.02.1999, AZ: 2 ABR 31/98 in NZA 99, 708 ff. unter Weiterführung der einschlägigen Rechtssprechung des BAG in AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG in AP Nr. 80 zu § 626 BGB; BAG, Urteil v. 02.04.1987 in RzK I 6 b Nr. 7; unlängst zur Unterschlagung von 1, 30 EUR: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2009, AZ: 7 Sa 2017/08 unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 07/09 vom 24.02.2009).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Hiermit will der Kläger festgestellt wissen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG, Urteil v. 21.01.1988, AZ: 2 AZR 581/86 in AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 81/90

    Pflicht zum Unterlassen der Anordnung von Überstunden - Wirksamkeit eines

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Unspezifizierte Sammelpunkte wie "Verschiedenes" oder "Personelle Einzelmaßnahmen" reichen nicht aus, um eine ordnungsgemäße Ladung und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung zu gewährleisten, die Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung ist (BAG, Beschluss v. 28.10.1992, AZ: 1 ABR 81/90 in DB 93, 580 m. w. N.).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Vielmehr muss der Arbeitgeber die die Kündigung begründenden Umstände so genau und umfassend darlegen, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG in AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; bestätigend: BAG, Urteil v. 17.02.1994, AZ: 2 AZR 673/93 in RzK II 2 Nr. 7; hierauf bezugnehmend hinsichtlich der Mitteilungspflichten: BAG, Urteil v. 17.03.2005, AZ: 2 AZR 275/04 in AP Nr. 6 zu § 27 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08
    Vielmehr muss der Arbeitgeber die die Kündigung begründenden Umstände so genau und umfassend darlegen, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG in AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; bestätigend: BAG, Urteil v. 17.02.1994, AZ: 2 AZR 673/93 in RzK II 2 Nr. 7; hierauf bezugnehmend hinsichtlich der Mitteilungspflichten: BAG, Urteil v. 17.03.2005, AZ: 2 AZR 275/04 in AP Nr. 6 zu § 27 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

  • LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09

    Unwirksame fristlose Kündigung wegen Verzehr von Brotaufstrich

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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