Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 06.09.2007 - 2 Ca 553/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 06.09.2007 - 2 Ca 553/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07
Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.09.2007, Az.: 2 Ca 553/07 abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten gemäß Schreiben vom 21.03.2007 nicht beendet worden ist.Von einer wiederholenden Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird abgesehen und stattdessen gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.09.2007, Az.: 2 Ca 553/07 (Bl. 98 ff. d. A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.09.2007, Az.: 2 Ca 553/07 abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die seitens der Beklagten mit Schreiben vom 21.03.2007 mit sozialer Auslauffrist zum 30. September 2007 ausgesprochene außerordentliche Kündigung nicht beendet worden ist; 2. hilfsweise für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1): die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Gemeindearbeiter tatsächlich zu beschäftigen.