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   ArbG Paderborn, 07.05.2004 - 2 Ca 696/04   

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ArbG Paderborn, 07.05.2004 - 2 Ca 696/04 (https://dejure.org/2004,55882)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 Ca 696/04 (https://dejure.org/2004,55882)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 Ca 696/04 (https://dejure.org/2004,55882)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.05.2004 - 2 Ca 696/04 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt unter Zurücknahme der Berufung im Übrigen, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.05.2004 - 2 Ca 696/04 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 840,-- EUR Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2004 zu zahlen.

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