Weitere Entscheidung unten: ArbG Trier, 18.10.2012

Rechtsprechung
   ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12 O   

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https://dejure.org/2013,25929
ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12 O (https://dejure.org/2013,25929)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 05.03.2013 - 2 Ca 702/12 O (https://dejure.org/2013,25929)
ArbG Arnsberg, Entscheidung vom 05. März 2013 - 2 Ca 702/12 O (https://dejure.org/2013,25929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Unkosten für diverse Bußgelder durch den Arbeitgber gegenüber dem als LKW-Fahrer beschäftigten Arbeitnehmer; Veranlassung des Arbeitgebers zur Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten in sittenwidriger Weise; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00

    Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Obwohl also der Fahrer grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich ist und dementsprechend die Bußgelder selbst zu tragen hat, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus § 826 BGB ein Anspruch auf Bezahlung der Bußgelder ergeben kann, wenn der Arbeitgeber den Fahrer in sittenwidriger Weise unter Druck gesetzt hat, die Lenk- und Ruhezeiten bzw. sonstige verkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht einzuhalten (BAG, Urt. v. 25.01.2001 - 8 AZR 465/00 - NJW 2001, 1962).

    Grundsätzlich muss der Fahrer, der behauptet, in sittenwidriger Weise unter Druck gesetzt worden zu sein, hinsichtlich jedes einzelnen Verstoßes darstellen, in welcher Weise er unter Druck gesetzt worden sein soll (BAG, Urt. v. 25.01.2001 - 8 AZR 465/00 - NJW 2001, 1962).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Die Erklärungspflicht des Arbeitnehmers folgt aus der prozessualen Mitwirkungspflicht (BAG, Urt. v. 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - NJW 1990, 2340).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Aussage einer Partei, die sich nach einem 4-Augen-Gespräch auf keinen Zeugen berufen kann, in den Prozess eingeführt und bei der Wahrheitsfindung berücksichtigt werden muss (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urt. v. 25.10.1993 - 37/1992/382/460 - NJW 1995, 1413).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Andernfalls hat eine informatorische Anhörung der Partei stattzufinden (BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - NJW 2007, 2427 bzw. bei JURIS, dort Rn. 16 - 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 892/06

    Erstattung von Geldbußen durch Arbeitgeber bei Verstößen eines Lkw-Fahrers gegen

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Entscheidend ist insoweit, ob es dem Arbeitnehmer trotz seiner rechtlichen Verpflichtungen als Berufskraftfahrer im Einzelfall nicht zumutbar war, sich den rechtswidrigen Anweisungen seines Arbeitgebers widersetzen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.04.2008 - 10 Sa 892/06 - bei JURIS).
  • LAG Hamm, 03.04.1997 - 4 Sa 693/96

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Voraussetzung für die Anwendung der

    Auszug aus ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
    Die Erklärungspflicht folgt aus § 138 Abs. 2 ZPO (LAG Hamm, Urt. v. 03.04.1997 - 4 Sa 693/96 - bei JURIS).
  • LAG Hamm, 11.07.2013 - 8 Sa 502/13

    Drohung mit Kündigung bei Weigerung von Lenkzeitüberschreitungen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 05.03.2013 - 2 Ca 702/12 O - abgeändert:.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg - 2 Ca 702/12 O - vom 05.03.2013, zugestellt am 27.03.2013, aufzuheben und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

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   ArbG Trier, 18.10.2012 - 2 Ca 702/12   

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ArbG Trier, 18.10.2012 - 2 Ca 702/12 (https://dejure.org/2012,50581)
ArbG Trier, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 Ca 702/12 (https://dejure.org/2012,50581)
ArbG Trier, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 Ca 702/12 (https://dejure.org/2012,50581)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 Sa 547/12

    Ausweis der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Lohnabrechnung als

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18.10.2012 - 2 Ca 702/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Mit Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 Ca 702/12 - hat das Arbeitsgericht Trier den Beklagten zur Zahlung von 1.100,-- EUR brutto für den Monat April 2012 verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Der Beklagte beantragt , unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Oktober 2012 - 2 Ca 702/12 - die Klage in Höhe des ausgeurteilten Bruttobetrages von 1.100,-- EUR abzuweisen.

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