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ArbG Trier, 07.10.2004 - 2 Ca 873/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 07.10.2004 - 2 Ca 873/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 983/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 983/04
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 07.10.2004 - 2 Ca 873/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 07.10.2004 - 2 Ca 873/04 - wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 14.05.2004 zum 30.11.2004 unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht.